Einspruch VB danach Zahlung HF

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Jule69
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#1

28.02.2018, 11:46

Halli hallo, ich habe hier mal wieder eine komische Sache...Gegner hat gegen VB Einspruch eingelegt, Sache ging dann zum Amtsgericht, es gab Termin zur mündlichen Verhandlung, Gegner bestritt Zugang der Rechnung und der Mahnungen aber nicht Erhalt der Dienstleistung (die aber zusammen mit der Rechnung übersandt wurde); Richterin meinte im Termin nunja HF ist unstrittig aber bezüglich der Kosten sieht sie einen Verzug noch nicht, daraufhin haben wir nochmals umfassend vorgetragen, Gegner meldete sich nicht, zahlte aber irgendwann HF, Entscheidung erging nicht, Termin war im März 2017, nach mehreren Erinnerungen kam nun der Hinweis der Richterin was wir denn nun beantragen würden, eine Aufrechterhaltung des VBs wie in der Anspruchsbegründung käme ja nicht in Frage, da die Gegenseite ja HF gezahlt habe, ich habe dann die HF für erledigt erklärt sowie beantragt, dass der Beklagte verurteilt wird, die Mahn- und Inkassokosten zu zahlen sowie die Zinsen und auch die Kosten des Verfahrens

Nunmehr kam nochmal eine Verfügung der Richterin in der sie mitteilt, dass ja bereits ein Vollstreckungsbescheid vorliegt, in dem die Mahn- und Inkassokosten sowie Zinsen tituliert wurden...

Was soll ich denn jetzt beantragen? Den VB hinsichtlich der anderen Kosten aufrechtzuerhalten? Ich hatte sowas noch nie
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AliceImWunderland
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#2

28.02.2018, 11:57

Meine Idee wäre jetzt zu beantragen, dass der VB bezüglich der Kosten, der Inkassokosten und der Zinsen aufrecht erhalten bleibt und die Gegenseite die weiteren Kosten des streitigen Verfahrens zu tragen hat.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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#3

28.02.2018, 13:02

AliceImWunderland hat geschrieben:Meine Idee wäre jetzt zu beantragen, dass der VB bezüglich der Kosten, der Inkassokosten und der Zinsen aufrecht erhalten bleibt und die Gegenseite die weiteren Kosten des streitigen Verfahrens zu tragen hat.
genauso geht es (nur noch).
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Jule69
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#4

28.02.2018, 13:21

Ah ok vielen DANK! mich hat irritiert dass sie erst meint der VB kann nicht aufrecht erhalten bleiben, daher dachte ich es müsste ein komplettes Urteil ergehen und der VB wird praktisch gegenstandslos...ich lass mich irgendwie immer so schnell aus dem Konzept bringen
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AliceImWunderland
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#5

01.03.2018, 08:09

Jule69 hat geschrieben:Richterin meinte im Termin nunja HF ist unstrittig aber bezüglich der Kosten sieht sie einen Verzug noch nicht, daraufhin haben wir nochmals umfassend vorgetragen, Gegner meldete sich nicht, zahlte aber irgendwann HF, Entscheidung erging nicht, Termin war im März 2017, nach mehreren Erinnerungen kam nun der Hinweis der Richterin was wir denn nun beantragen würden, eine Aufrechterhaltung des VBs wie in der Anspruchsbegründung käme ja nicht in Frage, da die Gegenseite ja HF gezahlt habe,
Die Richterin meint, dass der VB in seiner ursprünglichen Form nicht aufrechterhalten bleiben kann, weil ja die HF bezahlt wurde. Und Ihr habt in der Anspruchsbegründung ja beantragt, dass der VB aufrechterhalten bleiben soll. Nach Zahlung der HF muss dieser Antrag entsprechend geändert werden.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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