Brief "nicht abgeholt" - Zustellung?

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Pochi
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#1

30.12.2016, 10:54

Hallo,

ich habe eine Mahnschreiben per normalen Brief an eine Privatperson versandt. Nun kam der Brief zurück mit dem Vermerk "Nicht abgeholt".

Jetzt ist meine Frage, ob die Mahnung trotzdem als zugestellt gilt oder nicht? Kann ich schon den nächsten Schritt zum Mahnverfahren gehen oder muss ich noch einmal versuchen die Mahnung zuzustellen?
Leider finde ich nur etwas im Bezug auf nicht abgeholte Einschreiben.
Vom Gefühl her würde ich sagen, dass es ja eigentlich nicht zu den Lasten des Gläubigers gehen kann, wenn der Schuldner mit der Post vereinbart seine Post abzuholen und dies dann eben nicht tut.

Hatte von euch schon jemand so einen Fall? Und evtl. sogar eine passende Entscheidung zur Hand?

Einen guten Rutsch ins neue Jahr und vielen Dank schonmal vorab
LG Steffi
Viele Grüße, Steffi

Meine gute Laune sucht gerade meine Motivation - verdammt jetzt sind beide weg!
pitz
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#2

30.12.2016, 10:59

Pochi hat geschrieben:Hallo,

ich habe eine Mahnschreiben per normalen Brief an eine Privatperson versandt. Nun kam der Brief zurück mit dem Vermerk "Nicht abgeholt".

Jetzt ist meine Frage, ob die Mahnung trotzdem als zugestellt gilt oder nicht? Kann ich schon den nächsten Schritt zum Mahnverfahren gehen oder muss ich noch einmal versuchen die Mahnung zuzustellen?
Leider finde ich nur etwas im Bezug auf nicht abgeholte Einschreiben.
Vom Gefühl her würde ich sagen, dass es ja eigentlich nicht zu den Lasten des Gläubigers gehen kann, wenn der Schuldner mit der Post vereinbart seine Post abzuholen und dies dann eben nicht tut.

Hatte von euch schon jemand so einen Fall? Und evtl. sogar eine passende Entscheidung zur Hand?

Einen guten Rutsch ins neue Jahr und vielen Dank schonmal vorab
LG Steffi
Zustellung setzt Eingang in den Herrschaftsbereich des Empfängers voraus. Daher würde ich hier nicht von einer erfolgreichen Zustellung ausgehen.
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AliceImWunderland
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#3

02.01.2017, 10:47

Pochi hat geschrieben:Hallo,

ich habe eine Mahnschreiben per normalen Brief an eine Privatperson versandt. Nun kam der Brief zurück mit dem Vermerk "Nicht abgeholt".
Hallo Steffi! Ein frohes Neues Jahr! :wink1
Mit einer Zustellung per normalem Brief kannst du eh keinen Zugang nachweisen. Wenn du einen Zugangsnachweis brauchst, hätte das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein versandt werden müssen.

Was mich wundert ist, dass auf einem normalen Brief der Vermerk "nicht abgeholt" vermerkt wurde. Wo soll der Empfänger den Brief den abholen??? Wird doch in den Briefkasten eingeworfen. :kopfkratz
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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#4

02.01.2017, 11:11

Möglicherweise hat der Brief nicht in den Briefkasten gepasst oder dieser war verschlossen (oder er hängt im Hausflur und der Zusteller kam nicht rein). In diesem Falle wird der Brief in der nächsten Filiale der Post hinterlegt, ähnlich einem Paket.
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AliceImWunderland
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#5

02.01.2017, 11:19

Aha, wieder was gelernt. :knutsch
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#6

02.01.2017, 11:49

AliceImWunderland hat geschrieben:Mit einer Zustellung per normalem Brief kannst du eh keinen Zugang nachweisen. Wenn du einen Zugangsnachweis brauchst, hätte das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein versandt werden müssen.
Das nützt rein gar nichts, wenn auch lediglich eine Mitteilung über den Brief im Briefkasten landet und der Empfänger den Brief dann auch nicht abholt...
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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Andy66
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#7

05.01.2017, 09:44

Wenn es Dir wirklich wichtig ist, dass eine Sendung auch zugestellt wird (z.B. Kündigungen), gibts ja auch die Möglichkeit, die vom Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen. Kostet halt. Wenn Du jemanden in Verzug setzen willst, ist es wohl eine Frage der Forderungshöhe, welchen Aufwand Du bzw. der Mandant betreiben willst.
Erfahrung ist das, was man bekommt, wenn man das was man will nicht kriegt
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