Antragstellung

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Hedi
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#1

28.11.2011, 09:15

Guten Morgen!

Wir haben Mahnbescheid beantragt. Der Gegner hat hiergegen Widerspruch eingelegt. Wir haben unseren Anspruch begründet. Dann wurde der Widerspruch durch die Gegenseite wider zurückgenommen. Jetzt kam Post vom Gericht, mit der Bitte um Antragstellung. Was muss man jetzt für einen Antrag stellen?

Danke im Voraus.
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Pepples
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#2

28.11.2011, 09:24

Den auf Erlass des Vollstreckungsbescheides. :wink:
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Hedi
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#3

28.11.2011, 09:26

Danke! Könntest mir noch sagen wo das genau steht?
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#5

28.11.2011, 09:39

Jetzt mal noch eine Frage. Will jetzt den VB machen. Muss ich jetzt die Verfahrensgebühr mit in VB reinsetzen?! Anspruchsbegründung ging ja schon raus.
Hedi
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#6

28.11.2011, 10:20

Hilfe!
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Liesel
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#7

28.11.2011, 10:21

Die VG für das Klageverfahren mußt du - unter Anrechnung der MB-Gebühr - per KfB geltend machen.
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#8

28.11.2011, 10:55

Passt das dann so?! Net, dass ich was falsch mach:

Verfahrensgebühr, Antrag auf Erlass Mahnbescheid § 13,
Nr. 3305 VV RVG 1,3 1.079,00 €
Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 1,6 1.328,00 €
Anrechnung gem. Nr. 3305 Satz 2 VV RVG aus Wert
34.897,67 € 1,3 -1.079,00 €
zzgl. Gerichtskosten streitiges Verfahren
Hedi
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#9

28.11.2011, 11:15

Oder muss die Anrechnung Geschäftsgebühr noch mit rein?
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Liesel
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#10

28.11.2011, 12:26

1,3 VG
abzügl. 1,0 MB-Gebühr
PTE
MwSt (sofern keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht)
GK streitiges Verfahren
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