Guten Morgen!
Wir haben Mahnbescheid beantragt. Der Gegner hat hiergegen Widerspruch eingelegt. Wir haben unseren Anspruch begründet. Dann wurde der Widerspruch durch die Gegenseite wider zurückgenommen. Jetzt kam Post vom Gericht, mit der Bitte um Antragstellung. Was muss man jetzt für einen Antrag stellen?
Danke im Voraus.
Antragstellung
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Die VG für das Klageverfahren mußt du - unter Anrechnung der MB-Gebühr - per KfB geltend machen.
LEBE DEN MOMENT
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(UNHEILIG)
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-
- Forenfachkraft
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Passt das dann so?! Net, dass ich was falsch mach:
Verfahrensgebühr, Antrag auf Erlass Mahnbescheid § 13,
Nr. 3305 VV RVG 1,3 1.079,00 €
Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 1,6 1.328,00 €
Anrechnung gem. Nr. 3305 Satz 2 VV RVG aus Wert
34.897,67 € 1,3 -1.079,00 €
zzgl. Gerichtskosten streitiges Verfahren
Verfahrensgebühr, Antrag auf Erlass Mahnbescheid § 13,
Nr. 3305 VV RVG 1,3 1.079,00 €
Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 1,6 1.328,00 €
Anrechnung gem. Nr. 3305 Satz 2 VV RVG aus Wert
34.897,67 € 1,3 -1.079,00 €
zzgl. Gerichtskosten streitiges Verfahren
- Liesel
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1,3 VG
abzügl. 1,0 MB-Gebühr
PTE
MwSt (sofern keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht)
GK streitiges Verfahren
abzügl. 1,0 MB-Gebühr
PTE
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