Antragsteller Erbengemeinschaft im MB

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fenmel
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#1

07.07.2008, 12:21

Hallo Ihr alle!

Vielleicht kann mir ja jemand von Euch helfen. Ich bin ein bißchen verzweifelt:

Die Eltern unserer Mdtin. haben sich vor einigen Jahren scheiden lassen, die Mutter hat die Raten für einen Kredit weitergezahlt, den die beiden als Gesamtschuldner aufgenommen haben. Vor einem Jahr ist die Mutter verstorben, unsere Mdtin. und ihre mdj. Schwester sind lt. Erbschein eine Erbengemeinschaft.
Unsere Mdtin. hat in dem letzten Jahr die Raten weitergezahlt und fordert von dem Vater nun den Gesamtschuldnerausgleich, er zahlt nicht, sie will das MV ... Soweit ist ja alles klar :?

Die Schwierigkeit ist, wie trage ich unsere Mdtin. ein. Es ist eine Erbengemeinschaft, die mdj. Schwester darf/kann/ soll aber im MB nicht auftauchen, da sie uns a) nicht beauftragt hat und b) sie wohnt zwar bei unserer Mdtin. wird aber gesetzl. von ihrem Vater vertreten - deswegen auch das MV und keine Klage -. Brauch ich beim Antragsteller einfach nur "in Erbengemeinschaft nach ..." eintragen, ohne die Schwester zu nennen?

Hat evtl. auch jemand eine Ahnung, welche Katalog-Nr. ich für den Gesamtschuldnerausgleich nehmen kann/soll?

Hilfe Hilfe Hilfe !
Bob

#2

07.07.2008, 12:41

Ohne das ganz genau durchgedacht zu haben mal spontan ins Blaue. Den Anspruch auf Ausgleich hat die Erbengemeinschaft. Der Antrag ist daher auch durch die Erbengemeinschaft zu stellen. Wie im Innenverhältnis zu verteilen ist, ist dabei zunächst egal. Die minderjährige Tochter wird gesetzlich durch den Vater vertreten, welcher hier aber offensichtlich ausgeschlossen ist, da ja gegen ihn geklagt werden soll. Daher wäre für die Minderjährige ein Ergänzungspfleger zu bestellen.
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suncat
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#3

07.07.2008, 12:44

Hi Fenmel!
Jetzt mal ganz davon abgesehen, wie der AST im MB heißen muss, ich würde sagen, Ihr könnt doch nur die Erbengemeinschaft insgesamt vertreten, also alle Miterben. Wenn ein Miterbe Euch nicht beauftragt hat, könnt Ihr nicht nur für einen einen MB machen!
Liebe Grüße

suncat
fenmel
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#4

07.07.2008, 19:14

Hm. Meine Chefin ist der Meinung, daß es ohne Ergänzungspfleger funktioniert, weil wir ja nur die Volljährige vertreten. Und angeblich ist es auch möglich, nur diese eine zu vertreten. ... Wie sie halt so sind :P ...
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