Hallo alle zusammen,
hinsichtlich eines Mahnbescheidantrages stellt sich die Frage, welche Katolognummer (oder sonstiger Anspruch) bei der Geltendmachung von Ersatzvornahmekosten genommen werden soll.
Vielleicht hat jemand eine Idee?
LG vom Moschele
Antrag Mahnbescheid wg. Ersatzvornahme
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 114
- Registriert: 04.01.2017, 22:59
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: ReNoStar