Antrag Mahnbescheid

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BlackWoman

#1

21.12.2016, 11:45

Hallo,

ich soll für unseren Mandanten zur Hemmung der Verjährung noch einen Mahnbescheid machen und habe jetzt folgendes Problem:
Es liegen Rechnungen des Gegners mit zwei verschiedenen Firmenbezeichnungen (gleiche Firma) vor (vorher: Mustermann GmbH und jetzt Max Mustermann Montagedienstleistungen).
Dann ist es doch eigentlich auch klar, dass ich bei den "alten" Rechnungen auch die neue Firmenbezeichnung nehme oder?
Wahrscheinlich eine blöde Frage, aber ich bin grade etwas unsicher. :oops:

:thx u. Liebe Grüße
Zuletzt geändert von BlackWoman am 21.12.2016, 12:19, insgesamt 1-mal geändert.
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AliceImWunderland
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#2

21.12.2016, 11:56

Hmmm. auf Anhieb würde ich sagen "Ja". Aber was mich stutzig macht ist, dass es vorher eine GmbH war und jetzt scheinbar eine Einzelfirma. Stimmt das?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
BlackWoman

#3

21.12.2016, 11:59

Nein ich habe mich geirrt, es war vorher eine UG und jetzt eine Einzelfirma.
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#4

21.12.2016, 12:04

Nochmal hmmm.....
Bei einer UG ist es ja so, dass diese haftungsbeschränkt ist.
Wenn du jetzt einen MB gegen die Einzelfirma machst, haftet der Firmeninhaber für diese Forderung mit seinem Privatvermögen. Das bedeutet, dass die Forderung gegen die UG dann auch in das Privatvermögen durchgreifen würde, sofern sie mit dem MB gegen die Einzelfirma geltend gemacht wird. Und das darf eigentlich nicht sein.

Ich habe so einen Fall noch nie gehabt, aber aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass das so nicht geht.

Andererseits, wenn die Einzelfirma die Rechtsnachfolgerin der UG ist, dann müsste es wohl gehen.

Vielleicht hat noch jemand eine Meinung dazu.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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#5

21.12.2016, 16:04

Das soll mal lieber der Anwalt klären, da der die Akte vorliegen hat.
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#6

21.12.2016, 16:14

Ich denke auch, man müsste zunächst mal abklären, was aus der UG geworden ist.
Askania
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#7

21.12.2016, 21:12

Wenn es keine Rechtsnachfolge gibt, dann musst du die eine Rechnung gegen die UG machen und die andere gegen die Einzelfirma.

Wer stand denn jeweils im Unterschriebenen Auftrag drin?
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