Antrag auf Abgabe streitiges Verfahren - welches Gericht?

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Jungesgemüse
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#1

02.01.2018, 09:22

Hallo zusammen,

wir haben einen MB beantragt und der Gegner hat Widerspruch eingelegt. Wir hatten damals nicht angekreuzt dass automatisch eine Abgabe erfolgen soll.
Jetzt habe ich gerade den Antrag auf Abgabe des Rechtsstreits an das Landgericht in Stuttgart und die Anspruchsbegründung in einem Schriftsatz bekommen. Geht das dann an das Mahngericht oder an das in der Widerspruchsnachricht mitgeteilte zuständige Gericht für das streitige Verfahren?

Vielen Dank und noch ein gutes neues Jahr :-)
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Anahid
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#2

02.01.2018, 09:33

Ich versteh grad Deinen Sachverhalt nicht. Wenn Ihr den Mahnbescheid beantragt habt, wieso erhaltet Ihr dann die Anspruchsbegründung? Die muss doch von Euch erstellt werden. :kopfkratz

Definitiv klar ist: Soll mit dem Antrag auf Abgabe an das Streitgericht (der ja auch einfach durch Einzahlung der weiteren Gerichtskosten gestellt werden könnte, ohne dass man dazu ein Wort schreibt) gleichzeitig die Anspruchsbegründung erfolgen, dann ist das an das Mahngericht zu richten. Denn Du kennst ja vom Streitgericht noch gar kein Aktenzeichen.
Zuletzt geändert von Anahid am 02.01.2018, 09:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Jungesgemüse
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#3

02.01.2018, 09:34

Ich meinte ich habe unseren Schriftsatz bekommen zum fertig machen. Sorry! Aber ja ok klingt plausibel, Danke :-) Frage ist beantwortet
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