Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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mücki
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#11
15.05.2018, 12:43
Wenn ihr die Einigung nur noch einmal schriftlich bestätigt habt, dann könnt ihr m.M.n. keine EG abrechnen.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch