1. Forderung nicht weiterverfolgt...nun weitere Forderung!

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BeaBunny
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#1

01.11.2009, 13:53

Folgender Sachverhalt:
Wir haben für die WEG wegen nicht gezahlter Hausgelder die Forderung gegen einen Wohnungseigentümer per MB geltend gemacht...so dieser hat sodann Widerspruch eingelegt. Tja...Anspruchsbegründung ist nicht erfolgt, weil Mandantschaft die weiteren GK nicht eingezahlt hat und auch keine Weisung erteilt hat, die Forderung zu begründen!

Problem jetzt: Nun erhalten wir wegen weiteren Forderungen gegen denselben Schuldner die Weisung, die weitere Forderung gegen diesen per Mahnverfahren geltend zu machen:

Mein Chef zu mir...ja dann machen wir die alte Forderung (die ja nicht weiterverfolgt wurde) und die neue Forderung per MB geltend.

Meine Frage berechtigte Frage jetzt (also ich meine schon berechtigt)...was ist mit den bisher entstandenen Kosten (RA-Gebühren + verauslagte GK)...kann man die auch geltend machen oder bleibt die Mdtin. darauf sitzen??? Hab auch nix dazu gesagt, dass eine Klageerhebung viel besser wäre weil der sicherlich wieder Widerspruch einlegen wird;-)

Danke bereits im Voraus...LG Bea
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Soenny
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#2

01.11.2009, 14:02

Scheint ja das Verschulden der Mandantin gewesen zu sein, daß das erste Verfahren nicht weiter betrieben wurde, dann muß sie das auch zahlen. Ich würde sowieso zunächst einen Kostenvorschuß anfordern, damit ihr nicht drauf sitzen bleibt.
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BeaBunny
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#3

01.11.2009, 14:35

Richtig...es war das Verschulden der Mandantin...
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