Zwangsversteigerungsrecht in Abt. II

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Lisamary
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#1

14.09.2017, 15:38

:wink1 Hallo Leute :)

Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Habe in der Kanzlei eigentlich nicht viel mit Notariat zu tun.

Wir haben ein Grundstückskaufvertrag. In Abt. II steht: " Die Zwangsvollstreckung ist angeordnet (AG.........). Eingetragen am ...........

Soll jetzt herausfinden, wer die betreibende Gläubigerin ist, damit dieses Recht gelöscht werden kann.

Wie genau finde ich dies heraus?
Reicht ein Anruf bei Gericht?
Und wie läuft das genau ab?

:thx
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#2

14.09.2017, 21:56

Meinst du Zwangsversteigerung? Zwangsverwaltung? Die Belastungen stehen eigentlich alle im Grundbuchauszug Abt. 3
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Lisamary
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#3

15.09.2017, 08:31

Entschuldige die Zwangsversteigerung. Dieses steht in Abt. II
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#4

16.09.2017, 07:47

Ja aber in Abt. III sind die Gläubiger und die Zwangsversteigerung wird nur einer mit einer guten Rangstelle beantragen
http://www.foreno.de/notarfachangestell ... t8265.html
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