Verwalterzustimmung prüfen?

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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AnjaZ
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#1

28.03.2017, 09:25

Es wurde hier ein Wohnungseigentums-KV beurkundet. Zur Vertragsabwicklung habe ich u.a. die Verwalterzustimmung eingeholt. Diese habe ich erhalten nebst Beschluss der Eigentümerversammlung, in der der Verwalter bestellt wurde. Nun ist in dem Protokoll/Beschluss aufgefallen, dass zu Beginn der Versammlung die Beschlussfähigkeit nicht gegeben war. Unter Top 1 wurde dann festgestellt, dass die Beschlussfähigkeit nicht gegeben ist. Der Verwalter eröffnet die Versammlung um 15.30 Uhr unter Hinweis auf die Tagesordnung sowie die form- und fristgerecht erfolgte Einladung. Dann werden verschiedene Dinge beschlossen, unter Top 5 dann auch den bisherigen Verwalter wieder zu bestellen. Die Einladung zur Versammlung liegt hier nicht vor.

Inwieweit ist es jetzt unsere Aufgabe zu prüfen, ob der Beschluss korrekt zustande gekommen ist?
Gruß Anja
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AnjaZ
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#2

29.03.2017, 12:02

Ich kann mir die Antwort jetzt selber geben.

Ich habe die Einladung angefordert. In der Einladung ist vermerkt, dass für den Fall, dass die Versammlung nicht beschlussfähig sein sollte, am gleichen Tage eine halbe Stunde später eine weitere Versammlung unter Berufung auf § 25 Ziffer 4 WEG anberaumt wird.
Gruß Anja
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