Test.-vollstreckervermerk bei Nachlassinsolvenz

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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ultuna

#1

31.07.2017, 10:15

Hallo zusammen,

wir haben hier einen nicht alltäglichen Fall: Es wurde über den Nachlass des verstorbenen Eigentümers das Insolvenzverfahren eröffnet. In Abt. II ist ein Testamentsvollstreckervermerk eingetragen.
Das Wohnungseigentum bzw. mehrere Wohnungen wurden jetzt durch den Inso.-verwalter veräußert. Lt. Schöner/Stöber hat der Inso.-verwalter das alleinige Verfügungsrecht über den Nachlass.
Meine Frage: Muss der Testamentsvollstrecker seine Löschungsbewilligung erteilen oder steht der Inso.-verwalter sozusagen über dem
Testamentsvollstrecker und kann die Löschung bewilligen und beantragen?

Wäre für jeden Tipp dankbar! :thx
Ultuna
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paralegal6
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#2

31.07.2017, 10:59

der InsO Verwalter kann sowohl veräussern also auch Löschungen etc. beantragen würde ich sagen, oder das Grundbuch wäre vom Amt zu berichtigen (Insolvenzeröffnungen etc. werden ja auch vom GBA selbst eingetragen und nicht extra vom Verwalter beantragt)
Bild
ultuna

#3

06.09.2017, 14:54

Zwar spät, aber besten Dank für die Antwort. Ich habe mich inzwischen beim GBA direkt schlau gemacht. Es ist so, dass der Insolvenzverwalter das alleinige Verfügungsrecht hat und die Löschung des Test.-vollstreckervermerks bei Eigentumsumschreibung beantragt werden kann. Lediglich der Zwangsverwaltungsvermerk kann auf diesem Wege nicht gelöscht werden, hierzu muss das ZV-Gericht die Rücknahme des Antrages erklären und Löschung beim GBA ersuchen.
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