SiHyp verschwunden?

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
mrsgoalkeeper
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#11

01.06.2017, 14:51

:angst Da ist ja wohl irgendwas beim Notar schief gelaufen (hoffentlich nicht mit Absicht). Ich würde mal beim Notar anfragen, wo er denn die Kohle gelassen hat.
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#12

01.06.2017, 15:06

mrsgoalkeeper hat geschrieben::angst Da ist ja wohl irgendwas beim Notar schief gelaufen (hoffentlich nicht mit Absicht). Ich würde mal beim Notar anfragen, wo er denn die Kohle gelassen hat.
Südseeurlaub? :pfeif
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#13

01.06.2017, 15:14

Was heißt schiefgelaufen? Wie hätte das denn ablaufen müssen? :oops: Sorry aber mit so was hatten wir hier noch nie was zu tun :oops:
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#14

01.06.2017, 15:19

Na es wurde hinterlegt d.h. er (Notar) hätte an euch auszahlen müssen, bzw. an Mandant. Dafür ist ja ein Anderkonto, damit sowas eigentlich nicht passiert
Ich würde mir Belege über die Einzahlung geben lassen und dem Notar auf die Füsse treten
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#15

01.06.2017, 15:49

Also hätte er sich zumindest melden und sagen müssen "Ich hab das Geld, jetzt stimmt der Löschung mal zu Zug um Zug gegen Auszahlung"?
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#16

01.06.2017, 16:21

Ja klar. Das einzige ist, ist vielleicht euer Mandant umgezogen o.ä. dass er ihn nicht gefunden hat? Normalerweise muss das Geld noch beim Notar liegen, aber wie das Recht ohne Löschungsbewilligung aus dem Grundbuch gekommen ist verstehe ich nicht so ganz, auch vom GBA aus... Euer Mandant hat ja sicher den ReNos keine Vollmacht erteilt
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Pitt
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#17

01.06.2017, 16:30

Dass die Zwangssicherungshypothek aus dem Grundbuch verschwunden ist, ersehe ich aus dem Thread nicht, sondern nur, dass das Grundbuchamt schlicht über den Eigentümerwechsel informiert hat ohne Näheres dazu mitzuteilen. Wenn der Käufer lastenfrei erwerben will, dann muss er entsprechende Regelungen im Kaufvertrag vereinbaren, d. h. die Kaufpreisabwicklung erfolgt über das Anderkonto des Notars, der die betroffenen Gläubiger informiert und auffordert, ihre aktuellen Forderungen einschließlich der aufgelaufenen Zinsen mitzuteilen. Die Auszahlung des Kaufpreises an den Verkäufer erfolgt dann erst, nachdem die Gläubiger, deren in Abt. III besicherten Forderungen nicht vom Käufer übernommen werden, ihr Geld erhalten haben. Was dann übrig bleibt, geht an den Verkäufer. Die Zwangssicherungshypothek wird normalerweise nicht gelöscht, weil eine Eigentumsumschreibung erfolgt. Ich würde beim Notar nachhaken, was da los ist und wie die Konditionen im Kaufvertrag aussehen. Evtl. hat der Käufer das Grundstück auch nicht komplett lastenfrei übernommen.
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#18

01.06.2017, 18:42

der die betroffenen Gläubiger informiert und auffordert, ihre aktuellen Forderungen einschließlich der aufgelaufenen Zinsen mitzuteilen. Die Auszahlung des Kaufpreises an den Verkäufer erfolgt dann erst, nachdem die Gläubiger, deren in Abt. III besicherten Forderungen nicht vom Käufer übernommen werden, ihr Geld erhalten haben. Was dann übrig bleibt, geht an den Verkäufer.
Der Notar hat uns aber eben nicht informiert, der hat das Geld seit Oktober 2016 :motz
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#19

02.06.2017, 09:02

Soenny du hast ja den Vertrag gesehen, dann weisst du auch wer beurkundet hat, Pitt hat evtl. nicht alles gelesen. Einfach anschreiben und Bankdaten mitteilen und dann müsste das Geld ja kommen
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Manfred Fisch
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#20

02.06.2017, 09:59

So isses :huepf
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