Rechtswahl im Kaufvertrag

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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davia76
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#1

18.08.2017, 10:20

Ich habe eine generelle Frage.

Muss der Notar bei ausländischen Mitbürgern immer grundsätzlich immer abfragen, wo sie geheiratet haben und wo deren derzeitiger, gewöhnlicher Aufenthalt ist wegen der Rechtswahlbestimmung?
Und einen entsprechenden Vermerk in dem Vertrag aufnehmen?

Und wie und wann ist eine Güterstandswahl/-regelung im Kaufvertrag sinnvoll oder sogar notwendig?
Wissen, das nicht weitergegeben wird, ist kein Wissen.

Jeder hat dumme Gedanken, nur der Kluge verschweigt sie.
JensW
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#2

24.08.2017, 15:39

Ich würde sagen ja.

Das kommt ganz auf die Leute an. Sofern die güterrechtlichen Bestimmungen eines Landes gegen die Erwerbsabsichten der Beteiligten gehen (z. B. ein Italiener möchte ein Grundstück alleine kaufen, was ja wegen der Gütergemeinschaft nicht geht), machen wir eine Rechtswahl
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