Guten Morgen alle zusammen
am 05.01.2018 ist das neue hochwasser- und küstenschutzrechtliche Vorkaufsrecht nach § 99a WHG in Kraft getreten. Einen lesenswerten Überblick dazu bietet Böhringer in der DNotZ 12/2017 ab Seite 887.
Neues Vorkaufsrecht
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Siehe hierzu auch DNotI-Report 2/2018 Seite 14 und 15. und unter www.dnoti.de/arbeitshilfen-kopie/-immobilienrecht