Neuen Lageplan einer Urkunde beifügen

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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noto-fee
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#1

03.03.2017, 08:48

Hallo zusammen,

wir haben hier ein Leitungsrecht beurkundet und dabei auf einen Lageplan verwiesen, aus dem sich der genaue Verlauf der Leitung ergibt.

Jetzt haben wir eine Zwischenverfügung bekommen, wonach der Lageplan nicht ausreichend ist, da er das betroffene Grundstück nicht vollständig zeigt und die Leitung weiter geht, wie aus dem Lageplan ersichtlich. Ich soll die Urkunde jetzt mit einem neuen Lageplan ergänzen. Dieser liegt mir auch schon vor. Doch wie ergänze ich die Urkunde jetzt? Kann ich den neuen Lageplan einfach dransiegeln? Oder muss ich jetzt eine Ergänzungsurkunde machen und das so wiedergeben und klarstellen, dass der der Ergänzungsurkunde beigefügte Lageplan den Verlauf der Leitung wiedergibt?

Hoffe ihr versteht, wie ich das meine.

Liebe Grüße,
noto-fee
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AnjaZ
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#2

03.03.2017, 10:12

Ich würde eine Ergänzungsurkunde fertigen.
Gruß Anja
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Martin Filzek
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#3

03.03.2017, 12:23

Stimme Anja Z zu, denn es ist ja kein offensichtlicher Schreibfehler, den man als Notar allein ohne Mitwirkung der Beteiligten nach wohl § 44 a BeurkG hätte richtigstellen können. Vielmehr liegt eine unvollständige Erklärung vor, die von den Beteiligten bzw. dazu Bevollmächtigten entsprechend ergänzt werden muss.
Kosten müsste man dann nach § 21 GNotKG für die Ergänzung nicht berechnen, wenn es auch für den Notar bei Ansicht der Skizze hätte erkennbar sein können, dass die Leitung und das betroffene Grundstück darauf nicht vollständig abgebildet sind (es sei denn, es wäre eine reine U.-Begl. gewesen, dann ist der Notar ja für die Prüfung des Inhalts nicht zuständig und könnte die Ergänzung erneut Kosten berechnen, da sie dann nicht - auch - von ihm zu vertreten wäre).
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
noto-fee
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#4

06.03.2017, 11:26

Hallo,

vielen lieben Dank für Eure Antworten :)

Liebe Grüße,
noto-fee
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