Nachtragsliquidation GmbH & Co./Löschung einer Grundschuld

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POSA
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#1

12.03.2018, 11:12

Im Grundbuch ist eine Brief-Grundschuld für eine bereits im Jahre 2010 gelöschte GmbH & Co. in Höhe von DM 9.600,00 eingetragen.
Bezüglich des Grundschuldbriefs muss der Eigentümer ein Aufgebotsverfahren einleiten.
Ich denke, es muss jetzt eine Nachtragsliquidation beantragt werden, damit ich irgendwie eine Zweitschrift der Löschungsbewilligung bekomme. Das Konkursverfahren ist bereits irgendwann in den 80ern beendet worden. Wie muss so eine Nachtragsliquidation einer GmbH & Co. in die Wege geleitet werden.

Da ich so etwas noch nicht gemacht habe, frage ich mal nach, ob mir hier mit irgendwelchen Informationen diesbezüglich weitergeholfen werden kann.
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paralegal6
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#2

12.03.2018, 23:24

Das KV ist in den 80ern beendet und die Gesellschaft erst 2010 gelöscht worden??
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POSA
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#3

13.03.2018, 09:32

Nach den Unterlagen ist das so...
Ramona A.
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#4

13.03.2018, 09:32

So einen ähnlichen Fall hatte ich kürzlich. Wir haben das Handelsregister angeschrieben und den Sachverhalt dargelegt. Die seinerzeit tätigen Liquidatoren waren nicht mehr greifbar.
Das Handelsregister hat uns dann aufgefordert, einen geeigneten Nachtragsliquidator zu benennen. Der wurde dann eingesetzt und konnte die Löschungsbewilligung erteilen. Nach Löschung des Rechtes -hier war es eine Buchgrundschuld- wurde die Erledigung des Amtes dem Handelsregister angezeigt.
Wichtig ist natürlich, dass die Bezahlung des Grundschuldbetrages nebst Zinsen auch nachgewiesen werden kann, damit der Nachtragsliquidator nicht in eine Haftungsfalle läuft.
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Manfred Fisch
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#5

13.03.2018, 14:33

Da muss dann was schief gelaufen sein ... Die Kommanditgesellschaft erlischt - anders als etwa die GmbH - nicht mit der Löschung im Handelsregister, sondern existiert außerhalb des Registers weiter (unrichtige Löschung). Vertreten wird die Gesellschaft durch ihre ehemaligen Gesellschafter (Komplementär und Kommanditisten) gemeinschaftlich.

Einfachster Weg also: Sämtliche zuletzt im HR eingetragenen Gesellschafter bewilligen die Löschung und zum Nachweis ihrer Gesellschafterstellung fügst du einen beglaubigten historischen Registerauszug der Gläubigerin bei.
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