Mehrere KVs abhängig voneinander. Fälligkeit? Besitzü.

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
Antworten
Benutzeravatar
Plumbum
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 610
Registriert: 12.04.2007, 20:59
Beruf: Rechts- und Notarfachwirtin

#1

15.08.2017, 18:32

Hallo zusammen,

Folgendes Szenario: A verkauft an B // A kauft von C und braucht dafür den Kaufpreis von B. C braucht Kaufpreis von A um Haus von D zu kaufen.

Ich habe also 3 Verträge, in denen zwei Käufer den Kaufpreis aus ihrem Verkauf brauchen um den eigenen Kauf zu zahlen.

Ich stehe jetzt hier so ein bisschen vor dem Problem wie ich das untereinander abstimme. Es liegen Zeiträume vor, wann ungefähr der besitzübergang erfolgen soll.

Ich habe überlegt eine Regelung aufzunehmen, Besitzübergang vor Zahlung mit entsprechenden Belehrungen damit Renovierungen schön gemacht werden können, darum gehts nämlich auch. Evtl gegen Nutzungsentschädigunf und wenn irgendwo der Kaufpreis nicht gezahlt wird, Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes.

Ich weiß nur nicht ob ich die Fälligkeiten untereinander abstimmen kann, z.b erst wenn der in der einen Sache fällig ist, ist er auch in der anderen fällig oder so ähnlich.

Hat jemand vielleicht schon mal so untereinander abhängige KVs gemacht und kann tips geben?
...sind wir nicht alle ein bißchen verrückt.... ;-)
IngiSK
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 46
Registriert: 15.11.2013, 11:32
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#2

16.08.2017, 10:04

OMG :schock Das heißt ja, dass B der einzige ist, der wirklich einen Kaufpreis zahlt. Meines Erachtens kannst Du hier nur mit voller Transparenz arbeiten. C sollte schon "irgendwie" wissen, dass die Zahlung seines Kaufpreises von der erfolgreichen Abwicklung des Verkaufs von A abhängig ist. Wenn die Grundbucheintragungen es zulassen und Eure Behörden nicht so lahm sind wie unsere kannst Du wohl auch mit Fristen arbeiten. Ich persönliche würde die aber so großzügig wie möglich halten. Es brauch doch nur so was blödes wie Teilausübung Vorkaufsrecht durch Stadt passieren. Dann ist alles im Eimer was Deine Abwicklungen angeht. Also halte die Kaufpreisfälligkeitszeiträume oder Übergabedaten übersichtlich auseinander. Ich glaube ich würde in diesem Fall auch mit einem Notaranderkonto arbeiten. Dann habt Ihr den Kaufpreis sicher und auch C bzw. D kann entsprechend informiert werden. Allerdings fängt dann ja das Gejammer der jeweiligen Verkäufer an wg. der Auszahlung (falls A mehr KP erhält als er an C zahlen muss). Ich wünsche Dir viel Kraft :titanic
:katze3 like this...
Benutzeravatar
Plumbum
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 610
Registriert: 12.04.2007, 20:59
Beruf: Rechts- und Notarfachwirtin

#3

21.08.2017, 14:04

Vielen Dank! Die Kraft kann ich gebrauchen :D
...sind wir nicht alle ein bißchen verrückt.... ;-)
Antworten