Guten Morgen zusammen,
mir ist gerade ein ziemlich übler Fehler aufgefallen. Ich habe letzte Woche den Antrag auf Eigentumsumschreibung zum Grundbuchamt gereicht und eben fällt mir auf, dass ich die Löschung der noch eingetragenen Grundschuld vergessen habe. Ich dacht, ich kipp vom Stuhl, bin grad fix und fertig.
Was kann ich jetzt tun bzw. welche Konsequenzen hat das möglicherweise?
Löschung Grundschuld bei Eigentumsumschr. vergessen
- Fienchen
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Wenn ich dir Recht gebe, hab ich ja keins mehr...
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Denke nie gedacht zu haben, denn das Denken der Gedanken ist gedankenloses Denken.
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- Fienchen
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Gesetzt dem Fall, das Grundbuchamt wäre schneller als üblich und die Eigentumsumschreibung bereits vollzogen, was dann?
Das aber auch immer mir sowas passieren muss...
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Keine Panik - es gibt schlimmere Fehler.
Wenn im Kaufvertrag der Löschungsantrag von beiden Vertragsparteien gestellt worden ist, kann aufgrund des Antrages auch des Käufers die Löschung auch nach Umschreibung erfolgen. Wenn nur der Verkäufer den Löschungsantrag gestellt hat und im Kaufvertrag eine entsprechende Vollzugsvollmacht für Mitarbeiter enthalten ist, können diese m.E. auch noch nach Umschreibung den formellen Löschungsantrag im Namen des Käufers stellen, da die vertragsgemäße Umschreibung dann noch nicht erfolgt ist. Kosten für einen erneuten Antrag fallen nach § 21 GNotKG nicht an. Dem Gericht würde ich mitteilen, dass die Löschungskosten dem Verkäufer in Rechnung gestellt werden sollen.
Wenn im Kaufvertrag der Löschungsantrag von beiden Vertragsparteien gestellt worden ist, kann aufgrund des Antrages auch des Käufers die Löschung auch nach Umschreibung erfolgen. Wenn nur der Verkäufer den Löschungsantrag gestellt hat und im Kaufvertrag eine entsprechende Vollzugsvollmacht für Mitarbeiter enthalten ist, können diese m.E. auch noch nach Umschreibung den formellen Löschungsantrag im Namen des Käufers stellen, da die vertragsgemäße Umschreibung dann noch nicht erfolgt ist. Kosten für einen erneuten Antrag fallen nach § 21 GNotKG nicht an. Dem Gericht würde ich mitteilen, dass die Löschungskosten dem Verkäufer in Rechnung gestellt werden sollen.
- Fienchen
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Ich danke euch vielmals.
Habe mit dem Grundbuchamt telefoniert, die Sache ist noch nicht bearbeitet und ich kann die Löschungsbewilligung ohne Probleme nachreichen.
Mein Tag ist gerettet.
Habe mit dem Grundbuchamt telefoniert, die Sache ist noch nicht bearbeitet und ich kann die Löschungsbewilligung ohne Probleme nachreichen.
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