Löschung einer Vormerkung

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Kanzlei17c
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#1

01.08.2017, 10:34

Ich komm mal wieder nicht weiter.

Ich muss in einem Vertrag eine Vormerkung zur Sicherung des bedingten Anspruchs auf Rückübertragung des Eigentums löschen lassen.

Ist die Vormerkung durch Vorlage der Sterbeurkunde löschbar und geht die Vormerkung auf die Erben über?

Steh' mal wieder voll auf dem Schlauch. :kopfkratz
IngiSK
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#2

10.08.2017, 14:05

Ich würde mir einmal die Bewilligung anschauen. Wenn da eine Vorlöschklausel drin ist (was sich eigentlich auch aus dem Grundbuch ergibt) reicht zur Löschung die Sterbeurkunde. Die Bewilligung gibt dann der Erbe ab :banane
:katze3 like this...
JensW
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#3

24.08.2017, 15:42

Bei Rückübertragungsvormerkungen ist immer äußerste Vorsicht geboten. Bitte immer die Bewilligung anschauen und jeden Einzelfall genau (ggf. mit Rückfrage beim Chef) beurteilen...!!! Wäre selbst schon 2 mal ganz schön in die Schei..... getappt
Kanzlei17c
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#4

04.09.2017, 09:41

Danke. Hab' es vorsichtshalber Chef vorgelegt.
Segelhoernchen
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#5

11.09.2017, 09:38

selbst wenn im Grundbuch eine Vorlöschklausel eingetragen ist, kann m. E. nicht einfach eine Sterbeurkunde zur Löschung vorgelegt werden. M. E. sind Vorlöschklauseln bei Vormerkungen gar nicht (mehr) zulässig. Jedoch sind die aufgrund früherer Rechtsauffassung und -praxis vom Berechtigten der Vormerkung bewilligten und eingetragenen Löschungserleichterungen vom Grundbuchamt in vom Berechtigten erteilte unwiderrufliche Vollmachten zur Löschung gegen Todesnachweis umzudeuten (Schöner/Stöber, Rd-Nr. hab ich gerade nicht parat :(

Würde ich aber vorher abklären, ob eine entsprechende Bewilligung vom GBA akzeptiert wird
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