Löschung einer Rückauflassungsvormerkung

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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noto-fee
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#1

02.08.2017, 08:27

Hallo zusammen,

im Jahre 2008 wurde durch einen anderen Notar ein Grundstücksübertragungsvertrag beurkundet. Mutter überträgt das Wohnhaus auf ihre Tochter. Für den Fall, dass die Tochter vor der Mutter verstirbt und nicht ausschließlich von ihren Kindern beerbt wird, erhält die Mutter die unwiderrufliche Vollmacht zur Rückauflassung des Wohnhauses. Dies ist durch eine Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch gesichert.

Nun sind sich Mutter und Tochter aber einig, dass sie diesen Rückauflassungsanspruch nicht mehr wollen. Die Vormerkung soll gelöscht werden.

Brauche ich jetzt eine Abänderung des Vertrages (nicht das trotz Löschung der Vormerkung im Grundbuch noch schuldrechtlich irgendwas greift) oder reicht die reine Löschung der Vormerkung im Grundbuch?

Viele Grüße,
noto-fee
IngiSK
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#2

16.08.2017, 16:19

Die für die Eintragung der Rückauflassungsvormerkung (ggfls. schuldrechtlich) getroffenen Vereinbarungen ergeben sich ja aus dem Vertrag von 2008. Mutter oder Tochter wird ja ein Exemplar vorliegen, das Euch ausgehändigt werden kann zwecks Prüfung. Dann kannst Du ja selber sehen, was konkret vereinbart wurde.Wenn es tatsächlich nur um das evtl. Vorversterben der Tochter, also den gesicherten Übergang des Objektes ausschließlich auf leibliche Abkömmlinge ging, greift m.E. schuldrechtlich nichts mehr. Ich gehe mal davon aus, dass mit "ihren Kindern" die Kinder der Tochter gemeint sind??? Wenn sich Mutter und Tochter jetzt einig sind, dass das Recht raus kann, dann bewilligt Mutter und Tochter beantragt. Da ist keine Änderung des Vertrages notwendig. Manchmal sind diese Ferndiagnosen aber echt anstrengend... ;)
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