Kaufvertrag ehem. Tankstelle - Hinweis auf Altlasten?

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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-Leni-
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#1

28.04.2017, 09:24

Hallo liebe Forenmitglieder, :wink1
ich bin auf der Suche nach einer Formulierung für einen Hinweis auf eine ehemalige Tankstelle im Grundstückskaufvertrag. Verkauft wird ein Wohnhaus und das Nachbargrundstück, wo früher eine Tankstelle betrieben wurde. Diese wird schon lange nicht mehr betrieben, der entsprechende Vermerk ist bereits 1990 im Grundbuch gelöscht worden. Mir geht es um den Hinweis auf evtl. Rückstände von Öl, Benzin etc. Habt ihr einen Vorschlag?

Danke für eure Hilfe!
-Leni-

„Was die Franzosen Contenance nennen, Haltung und Harmonie im äußern Betragen, Gleichmütigkeit, Vermeidung alles Ungestüms, aller leidenschaftlichen Ausbrüche und Übereilungen, dessen sollte sich vorzüglich ein Mensch von lebhaftem Temperamente befleißigen.“

Adolph Freiherr Knigge: Über den Umgang mit Menschen, Fünfte Auflage, 1808[3]
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#2

03.05.2017, 11:44

Hat sich erledigt, habe hierzu etwas gefunden:

(aus Kersten Bühling, 25. Aufl)

Dem Käufer ist bekannt, dass der Vertragsbesitz schädliche Bodenveränderungen - insbesondere wegen des früheren Betriebs einer Tankstelle - aufweisen kann. Er übernimmt alle damit verbundenen Lasten und Risiken. Er hat den Verkäufer von jeder Inanspruchnahme aufgrund vorgenannter Umstände freizustellen. Ausgleichsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer werden hiermit ausgeschlossen. Dem Verkäufer ist bekannt, dass ihn unabhängig von vorstehenden Vereinbarungen im Außenverhältnis von Gesetzes wegen eine Haftung wegen schädlicher Bodenveränderungen treffen kann.
-Leni-

„Was die Franzosen Contenance nennen, Haltung und Harmonie im äußern Betragen, Gleichmütigkeit, Vermeidung alles Ungestüms, aller leidenschaftlichen Ausbrüche und Übereilungen, dessen sollte sich vorzüglich ein Mensch von lebhaftem Temperamente befleißigen.“

Adolph Freiherr Knigge: Über den Umgang mit Menschen, Fünfte Auflage, 1808[3]
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