Höhe des beweglichen Zubehörs im Kaufvertrag

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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maxundmoritz_2005
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#1

18.04.2017, 09:10

Hallo zusammen!

Wir diskutieren hier gerade eigentlich über einen stinknormalen Kaufvertrag, der hier beurkundet werden soll.

Der Verkäufer verlangt einen Kaufpreis von 175.000,00 EUR. Es soll bewegliches Zubehör mit veräußert werden. Die Höhe des beweglichen Zubehörs soll jedoch 40.000,00 EUR betragen und für eine maßgefertigte Anbauküche, diverse Vollholzmöbel, ein Doppelbett, eine hochwertige Schrankwand, zwei Gartenhäuser, div. Gartenmöbel, div. Gartengeräte, div. Lampen und sämtliche Gardinen, Einbauschränke im Dachgeschoss, eine Sonnenmarkise, eine Werkstattausstattung sowie eine Hobbyraumausstattung (Vogelzuchtanlage mit Volieren und Maßzuchtboxen), etc. dienen.

Momentan zweifele ich, ob es wirklich so möglich ist oder ob dies Probleme für den Käufer birgt.

Ist dies problembehaftet? Wenn ja wie?
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NoFaWi
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#2

18.04.2017, 16:24

Ich sehe keinen Grund zu diskutieren. Du könntest allenfalls im KV ergänzen, dass die Vertragsbeteiligten das Zubehör übereinstimmend mit X € bewerten, und zwar unabhängig einer anderweitigen Bewertung, insbesondere durch das Finanzamt.

Die Grunderwerbsteuerstelle hakt jedenfalls nach, falls die Bewertung nicht überzeugend ist; dies sollte aber nicht Dein Problem sein.
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