Hi,
ich habe folgendes dringendes Problem:
Ich habe eine GbR die Eigentümerin eines Grundstücks ist. Das Grundstück (nicht die GbR Anteile) ist mit einem Nießbrauch zu Gunsten A und B (als Gesamtberechtigte gemäß § 428 BGB) belastet. Nun soll eine Grundschuld zu Lasten des Grundstücks bestellt werden.
Wer beantragt und insb. wer bewilligt die Eintragung der Grundschuld? Der Eigentümer oder die Nießbrauchsberechtigten? Der Palandt schreibt hierzu unter § 100 Rn. 1, dass zu den Gebrauchsvorteilen eines Grundstücks auch seine Nutzung als Kreditunterlage gehört und verweist auf einen Aufsatz in der ZfIR 2002, 612. Hat den Aufsatz jmd. oder kann mir jmd. weiterhelfen.
Ist dringend!!!!
DANKE
Grundschuldbestellung bei bestehendem Nießbrauch
- Manfred Fisch
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- Registriert: 19.05.2006, 17:45
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Nur ist die GS aller Wahrscheinlichkeit nach im Rang nach dem Nießbrauch so gut wie nix wert ...
Dann komm ich halt in die Hölle,
im Himmel kenn ich eh keinen!
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