Grundschuld

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
Lulumaus
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#1

02.10.2008, 13:43

Hallo, ich hab mal ne ganz blöde Frage,

wir haben eine Kaufvertragssache die jetzt schon über 2 Jahre läuft, in dieser Sache wurden bereits zwei Grundschulden gemacht und gestern war die dritte dran. Die Käufer wohnen beretis in der neuen Wohnung, aber die Auflassung wurde noch nicht ans GBA geschickt weil noch was fehlt oder so. Also sind die Käufer laut Grundbuch noch keine Eigentümer.

In der Grundschuld habe ich jetzt aber die neue Adresse der Käufer eingetragen, meint ihr das kann irgendwie beanstandet werden vom Gericht oder so? Eigentlich doch nicht oder? Die Gläubigerin hat uns als Vordruck ja auch schon die neue Adresse der Käufer eingetragen.
Lulumaus
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#2

02.10.2008, 14:06

Kann mir niemand helfen? :-(
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Gruftie
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#3

02.10.2008, 14:18

Wenn es die neue Anschrift der Käufer ist, warum sollte das Grundbuchamt das beanstanden?

Aber: Ich gehe mal davon aus, dass ihr die Grundschuld aufgrund der Belastungsvollmacht im Kaufvertrag bestellt habt...reicht die Höhe der Belastungsvollmacht aus?

Und: bitte beachten bei Grundschuldbestellungen hinsichtlich der sofortigen Fälligkeit das Risikobegrenzungsgesetz geb. BGBl. 200 I, S. 1666...dafür gibt es hier schon einen Thread....

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen..
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#4

02.10.2008, 14:47

:zustimm Adresse interessiert das GBA nur für die Übersendung der Eintragungsmitteilung
catwysel
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#5

03.10.2008, 20:15

Pepsi hat geschrieben::zustimm Adresse interessiert das GBA nur für die Übersendung der Eintragungsmitteilung
Klar hat das Grundbuchamt gerne die aktuellen Anschriften der Eigentümer oder späteren Eigentümer.

Aber welches Grundbuchamt versendet denn noch die Eintragungsnachrichten an die Beteiligten? Die kommen doch komplett zu uns!!! Ich persönlich kenne in NRW kein Grundbuchamt, dass Eintragungsnachrichten an die Beteiligten schickt. Die kommen immer alle an die Notare (die dann die Postgebühren übernehmen dürfen!).
Jupp03/11

#6

03.10.2008, 20:16

Auch die GK-Rechnung, die zum Soll gestellt wird?
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#7

03.10.2008, 20:24

Jupp03 hat geschrieben:Auch die GK-Rechnung, die zum Soll gestellt wird?
Eventuell - nicht immer (kommen häufig bei uns mit den Mitteilungen zur Weiterleitung) -!
Aber reine Eintragungsmitteilungen gehen bei den hiesigen Grundbuchämtern schon seit langem nicht mehr direkt an die Beteiligten.
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#8

03.10.2008, 20:26

@catwysel: ich empfinde das als eine Frechheit der GBAs. Wir dürfen die Postgebühren nicht berechnen.. Gott sei Dank macht unser StammAG das noch von selbst.. mal abgesehen davon, dass die Beteiligten dann die Eintragungsnachrichten schneller haben..
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#9

03.10.2008, 20:30

Das scheint aber das einzige Grundbuchamt zu sein, das die Eintragungsbenachrichtungen direkt versendet... :roll:
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Jupp03/11

#10

03.10.2008, 20:32

catwysel hat geschrieben:
Jupp03 hat geschrieben:Auch die GK-Rechnung, die zum Soll gestellt wird?
Eventuell - nicht immer (kommen häufig bei uns mit den Mitteilungen zur Weiterleitung) -! Aber reine Eintragungsmitteilungen gehen bei den hiesigen Grundbuchämtern schon seit langem nicht mehr direkt an die Beteiligten.
Darf man fragen, welches Gericht du meinst?
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