Grundschuld

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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stef
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#1

17.12.2007, 16:52

Hallo,

wir haben von der Bank einen Grundschuldbestellungsauftrag erhalten und zwar wurde dieses Objekt im Wege der Zwangsversteigerung erworben. Ein Verteilungstermin sei wohl im Jan.

Die Grundschuld soll nunmehr ohne Vorlasten eingetragen werden, nun stehen aber doch noch in Abt. II der Vermerk und in Abt. III mehrere Grundschulden drin, wie gebe ich nun den Darlehnsnehmer an (weil nicht gleich Eigentümer) und das Rangverhältnis??

Danke!
Steffi
Jupp03/11

#2

17.12.2007, 17:10

Die neuen Darlehensnehmer kannst du als Eigentümer bezeichnen. Rangverhältnisse würde ich nicht aufnehmen bzw. bestehende in der Urkunde streichen.
Die Urkunde kann auch bereits vor dem Verteilungstermin zu den Grundakten gereicht werden. Sie bleibt dort liegen, bis die Voraussetzungen für die Eintragung der Darlehensnehmer vorliegen.
Mit dieser Verfahrensweise hatte ich bislang nie Schwierigkeiten, sollten aber zur Sicherheit mit dem zuständigen Grundbuchrechtspfleger abgestimmt werden.
Gast

#3

17.12.2007, 17:44

@ Jupp03 :zustimm

Wir nehmen noch zusätzlich folgenden Absatz in der Urkunde mitauf:
"... hat den vorgenannten Pfandbesitz aufgrund Zuschlagsbeschluss des Amtsgerichts ... -Vollstreckungsgericht- vom ..., AZ ..., der anliegend in beglaubigter Abschrift beigefügt ist, erworben"

Auf dem Antragsschreiben ans GBA ergänzen wir hinter "gemäß § 15 GBO": und gemäß § 130 ZVG

Ob das unbedingt notwendig ist weiß ich nicht, wird hier im Amt aber so gehandhabt und gab auch noch nie Probleme. Mit den Rechtspflegern stimmen wir im Vorfeld da auch nie was ab.

Vollzug der Urkunde dauert, wie Jupp03 schon sagte, sehr lange.
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Lena
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#4

17.12.2007, 17:46

:zustimm

Ich würd dazu schreiben, dass die Erschienenen durch Zuschlagbeschluss vom ..., Az. .... (AG ...) Eigentümer des Grundbesitzes XY geworden sind.

Rangverhältnisse würde ich schon angeben. Ich würde halt dabei schreiben, dass die Rechte Nrn. *** gemäß Zuschlagungsbeschluss gelöscht werden und nur folgende Rechte (wie z.b. Dienstbarkeiten) bestehen bleiben. Die GS soll aber vorerst auch an nächst offener Rangstelle eingetragen werden.

Beim beantragen ans Gericht würd ich in den Antrag schreiben: Antrag auf Eintragung der Grundschuld, sobald die Voraussetzungen zur EIgentumsumschreibung auf die Darlehensnehmer gegeben sind (sonst hatten wir hier schonmal ne Zwischenverfügung deswegen).
Liebe Grüße
Lena

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Lena
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#5

17.12.2007, 17:47

Ups... per Airmail is man halt doch schneller... :wink:
Liebe Grüße
Lena

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Gast

#6

17.12.2007, 17:48

Lena hat geschrieben:Ups... per Airmail is man halt doch schneller... :wink:
Hehe, aber nur außnahmsweise :wink: habs glaube ich noch nie vor dir geschafft zu antworten ;)

*winkt*
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stef
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#7

18.12.2007, 15:51

Okay danke, ihr seid super! Ich denke, bei unserem Hausgericht sollte es keine Probleme geben. Ich wusste nur im Vorfeld gar nicht, dass der Erwerb aufgrund der Zwangsversteigerung erfolgte und musste mir jetzt erst mal den Zuschlagsbeschluss anfordern.

Wenn ich es richtig verstanden habe, hat die Bank aber so die Möglichkeit den Grundschuldbetrag im Vorfeld auszubezahlen, eine Eintragung im Grundbuch erfolgt jedoch nicht vor dem Verteilungstermin?
Johannsen
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#9

18.12.2007, 20:17

Um noch die rechtsgrundlagen zu liefern:
Der Ersteher wird mit Zuschlag, nicht erst mit Eintragung Eigentümer (§ 90 ZVG). Die Eintragung von Grundschulden des Erstehers darf wegen § 130 III ZVG trotzdem erst nach dem Eintragungsersuchen, mit dem der Ersteher als Eigentümer eingetragen wird, erfolgen.
brainy
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#10

21.03.2011, 09:37

Hallo zusammen,
ich hätte da auch noch eine Frage zu: Habe hier das Schreiben der Bank vorliegen, daraus ergibt sich, dass das Darlehen erst abgerufen werden kann, wenn die Grundschuld an der vorgesehenen Rangstelle eingetragen ist. D.h. wenn ich der Bank nun die Ausf. der GS-Best.-Urkunde schicke, diese aber erst eingetragen wird, wenn Ersteher im GB eingetragen wird, dann funktioniert das doch irgendwie nicht ??? Oder ich habe etwas falsch verstanden !?
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