Grundschuld
Die Banken haben ihre Formblätter, denen ich bekannt, dass die Eintragung erst erfolgen kann nach vorheriger Eintragung des Erstehers aufgrund Zuschlagsbeschluss.
Also normal zu den Grundakten abreichen, bleibt dort liegen, bis die Voraussetzungen für die Eintragung des Erstehers erfüllt sind und entsprechenden Hinweis an die Bank mit der Überreichung der vollstreckbaren Ausfertigung. Alles weitere müßte dann klappen.
Also normal zu den Grundakten abreichen, bleibt dort liegen, bis die Voraussetzungen für die Eintragung des Erstehers erfüllt sind und entsprechenden Hinweis an die Bank mit der Überreichung der vollstreckbaren Ausfertigung. Alles weitere müßte dann klappen.