Grundschuld

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
Jupp03/11

#11

21.03.2011, 10:35

"nomale" Bank oder eine dieser Internetbanken?
brainy
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#12

21.03.2011, 10:43

Ne, die Sparkasse. Und heute Nachm. ist BU...
Jupp03/11

#13

21.03.2011, 11:06

Die Banken haben ihre Formblätter, denen ich bekannt, dass die Eintragung erst erfolgen kann nach vorheriger Eintragung des Erstehers aufgrund Zuschlagsbeschluss.
Also normal zu den Grundakten abreichen, bleibt dort liegen, bis die Voraussetzungen für die Eintragung des Erstehers erfüllt sind und entsprechenden Hinweis an die Bank mit der Überreichung der vollstreckbaren Ausfertigung. Alles weitere müßte dann klappen.
brainy
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#14

21.03.2011, 11:29

Vielen Dank! Hast mir sehr geholfen!
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