Eine GbR ist wie folgt mit Grundbuch als Eigentümerin eingetragen:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bestehend aus:
1. XXX, geb. am ...
2. XXX, geb. am ...
Nun soll eine Grundschuld bestellt werden. Sicherungsgeber ist die GbR, Darlehensnehmer und persönliche Schuldner 1. und 2. Muss die GbR eine EV (wie z.B. beim Erwerb von Grundeigentum) abgeben, dass die Gesellschaft nur aus diesen Gesellschafter besteht? Ich meine, es müsste nur beim Erwerb sein. Wie sind eure Erfahrungen?
Mein Urkundseingang lautet wie folgt:
"...erschienen heute in meinen Geschäftsräumen:
1.)
Herr
geb. am
geschäftsansässig:
- persönlich bekannt -
-nachstehend Darlehnsnehmer genannt-
2.)
Herr
geb. am
geschäftsansässig: - persönlich bekannt -
-nachstehend Darlehnsnehmer genannt-
Die Erschienenen handeln im eigenen Namen sowie als Gesellschafter der
Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bestehend aus:
1. XXX, geb. am ...
2. XXX, geb. am ....
-nachstehend Sicherungsgeber genannt-
Auf Befragen erklärten die Erschienenen, dass die Notarin in der Angelegenheit, die Gegenstand der nachstehenden Beurkundung ist, nicht vorbefasst im Sinne von § 3 Abs. I Nr. 7 BeurkG war oder ist.
Die Erschienenen erklärten sodann zu meiner notariellen Niederschrift folgende
Grundschuldbestellung, ...."
Grundschuld - GbR
- AnjaZ
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1459
- Registriert: 28.08.2008, 13:52
- Beruf: ReNo-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Schleswig-Holstein
Danke Jupp,
ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
Schönes Wochenende mit viel Sonne!!!
ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
Schönes Wochenende mit viel Sonne!!!
Gruß Anja
_________________________
Beginne jeden Tag mit einem Lächeln!!!
_________________________
Beginne jeden Tag mit einem Lächeln!!!