Genehmigung Umlegungsbehörde bei Löschung GS

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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#1

30.03.2017, 12:39

Hallo liebe Mitstreiter,
ich habe hier eine Löschung einer Grundschuld eingereicht. In dem Grundbuch ist ein Vermerk der Umlegungsbehörde eingetragen.
Die Rechtspflegerin möchte nun die Genehmigung der Umlegungsbehörde für die Löschung der Grundschuld haben.
Sehe ich das falsch, aber ich würde für Löschungen keine Genehmigung der Umlegungsbehörde einholen?!
Für Anregungen und/oder Hilfe bin ich dankbar und sage :thx
Notariatsoldie
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#2

01.04.2017, 23:19

Maßgeblich für das Umlegungsverfahren sind die Bestimmungen der §§ 45 ff BauGB. Ich kann aus den Vorschriften nicht erkennen, dass die Löschung eines Grundpfandrechts der Genehmigung der Umlegungsbehörde bedarf. Ich würde die Rechtspflegerin bitten, mitzuteilen, aufgrund welcher Bestimmung sie eine Zustimmung fordert.
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