Entlassung Treuhandauftrag

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Ramona A.
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#1

22.02.2018, 14:27

Hallo, mir ist aufgefallen, dass bei der Einholung von Löschungsunterlagen immer mehr Gläubigerbanken in ihre Treuhandaufträge hereinschreiben: Nach der Erfüllung unserer Auflagen erfolgt keine gesonderte Entlassung aus diesem Treuhandauftrag.
Wenn man dann gleichwohl eine Entlassung anfordert, bekommt man keine Antwort und muss ewig hinterher. Es würde mich Interessen, wie ihr mit solchen Treuhandaufträgen umgeht. Lehnt ihr diese von vorneherein ab oder reicht dann auch die Bestätigung der finanzierenden Bank, dass sie auf die benannten Konten gezahlt hat?
Ich bin mir da etwas unschlüssig. Eigentlich will ich immer eine Entlassung in der Akte haben.
larifari
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#2

23.02.2018, 06:16

Wir bestehen auf die Entlassung und teilen das den abzulösenden Grundpfandrechtsgläubigern bereits mit Bestätigung der Übernahme des Treuhandauftrages mit. Hat bisher auch immer gut geklappt.
Jenna
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#3

23.02.2018, 09:09

Wir wollen auch immer eine schriftliche Entlassung haben, selbst wenn die Bank schreibt, dass sowas nicht vorgesehen ist.
Bei uns hat auch noch keine Bank deswegen Probeleme gemacht, wenn ich um Entlassung gebeten habe.
Könnte eher ein übler Haftungsfall werden, wenn keine Entlassung in der Akte ist und dann was schiefgelaufen ist...
Ramona A.
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#4

23.02.2018, 10:12

:thx OK, so meinte ich das auch. Dann bin ich ja in der richtigen Spur
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