Eigenurkunde

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Franzi990
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#1

25.08.2017, 14:28

Hallo ihr Lieben,

ich habe folgendes Problem: Wir haben einen KV beurkundet, in welchem versehentlich ein Recht (Geh- und Fahrrecht) nicht mit aufgeführt wurde :patsch . Nun moppert natürlich zu Recht das Grundbuchamt wegen der Eintragung der Auflassungsvormerkung und schreibt: "Bitte teilen Sie mit, ob die Auflassungsvormerkung im Range nach diesem Recht eingetragen werden soll. Bitte reichen Sie eine entsprechende notarielle Eigenurkunde ein." Da ich quasi noch "in Übung" bin und meine Kollegin Urlaub hat, bin ich jetzt etwas aufgeschmissen :nachdenk Kann ich das so schreiben? - Eine entsprechende Vollmacht ist im KV natürlich vorhanden.

Eigenurkunde
In der Urkunde des unterzeichnenden Notar vom xxx – UR-Nr. xxx - ist folgendes Recht versehentlich nicht mit aufgeführt worden:
Abt. II
lfd. Nr. undsoweiter
Aufgrund der mir in § 9 des Kaufvertrages vom xxx – UR-Nr. xxx – erteilten Vollmacht stelle ich unter Bezugnahme auf die einzutragende Auflassungsvormerkung gemäß § 7 des Kaufvertrages klar, dass die Eintragung der Vormerkung im Range nach dem Recht in Abt. II lfd. Nr. 10 erfolgen soll.
Ort, Datum, Unterschrift Notar, Siegel

Ich mein, reicht das dem Grundbuchamt aus? Oder sollte das noch genauer spezifiziert werden, in welcher Form auch immer?

Ich danke euch für eure Hilfe und wünsche erstmal einen guten Start ins Wochenende!
Franzi990
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#2

29.08.2017, 10:20

Guten Morgen :wink2

ich mogel mich nochmal hoch...hat keiner eine Ahnung? :nachdenk Ein "ja, reicht" oder "nein, reicht nicht" wäre wirklich hilfreich und super nett.

Viele Grüße
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