Hallo Ihr da!
In einer GKV-Sache verlangt nun die Bank von den Verkäufern eine Eidestattliche Versicherung, weil keiner weiß wo die Löschungsbewilligung von 1980 und der Grundschuldbrief geblieben ist. Die Bank hat uns Vordrucke von der EV übersandt.
Reicht nun eine Unterschriftsbeglaubigung oder muss hier beurkundet werden? Ich hab im Kopf das EVs immer beurkundet werden müssen?!?!?!