Beschränkt persönliche Dienstbarkeit

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Refaffmsüd
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#1

16.09.2014, 12:12

Hallo allerseits :wink2 ,

ich hab folgendes Problem und hoffe auf Hilfe bzw. Tipps:

Im Grundbuch ist eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit - Hotelbetriebsrecht - eingetragen für zwei Berechtigte als Gesamtberechtigte nach 428 BGB. Die Dienstbarkeit soll umfassend geändert werden u. a.

- soll auch der eine Berechtigte aus dem Grundbuch raus (Frage 1: Brauch ich da eine Teil(?)Löschungsbewilligung oder wie nennt sich das sonst?)
- im Grundbuch ist ein "Hotelbetriebsrecht" eingetragen, im Nachtrag steht jetzt auf einmal etwas von einer "Mieterdienstbarkeit" (Frage 2: Muss das im Nachtrag auf Hotelbetriebsrecht umgestellt werden?)
- in Abt. III ist ein nachrangiges Grundpfandrecht eingetragen, deren Zustimmung brauche ich, das hab ich schon rausgefunden. In Abteilung II ist jedoch auch noch ein nachrangige bpD für die Stadtwerke eingetragen (Leitungsrecht.) (Frage 3: Brauche ich von der Berechtigten ebenfalls die Zustimmung?)

Ferner frage ich mich, ob und in wie weit man eine Dienstbarkeit ändern kann um nicht von einer Neubestellung zu sprechen?

Vielen lieben Dank
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