Bankgebühren beim NAK?

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Jenna
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#1

05.02.2018, 12:16

Hallo Ihr Lieben!

Wir haben hier aktuell unseren ersten Kaufvertrag mit Notaranderkonto. (Chef ist erst frisch Notar geworden.)

Verkäufer ist eine größere Erbengemeinschaft, die kein gemeinsames Nachlasskonto führt. Es stehen also diverse Überweisungen ins Haus und das NAK dürfte daher ausnahmsweise gerechtfertigt sein.

Nun mein Problem: Unsere Bank nimmt für das NAK jeden Monat 10,00 EUR Gebühren und sagenhafte 3,00 EUR für jeden postalischen Versand der Kontoauszüge. In meiner alten Kanzlei habe ich mir vor Jahren mal hinter die Ohren geschrieben, dass auf einem NAK keine Gebühren anfallen dürfen.

Kennt jemand diese Vorschrift oder gibt’s sowas nicht (mehr)?

Vielen Dank schon mal!
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AnjaZ
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#2

05.02.2018, 13:08

Die Vorschrift habe ich hier leider gerade nicht vorliegen, aber für NAK dürfen keine Gebühren erhoben werden.
Gruß Anja
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Jenna
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#3

05.02.2018, 13:26

Vielen lieben Dank Dir!

Mir würde schon reichen, wenn ich wüsste, in welchem Gesetz ich suchen muss. Ich hatte schon mal geprüft, aber nirgendwo stand was dazu.

Vielleicht ist auch noch keine Bank auf so eine Idee gekommen...
ZVler
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#4

05.02.2018, 14:17

Wir hatten auch so einen Fall und mussten dafür extra für die Eröffnung und für die ein und ausgehenden die Buchungen Gebühren zahlen. Das ist durch die Banken so beschlossen worden bzw. durch die Vorstände. Wir haben jede mögiche Bank abgeklappert aber keine hat das mehr kostenlos gemacht...Allerdings waren die Gebühren unterschiedlich. Bei einer 100,00 € und bei einer anderen nur 60 €.. Wir haben das einfach dem Verkäufer in Rechnung gestellt, da sie aus im Ausland wohnt und das Haus einen Zwangsversteigerungsvermerk hatte und das so die beste Lösung war.

Es heißt Notaranderkonten sollen nicht mehr geführt werden - bzw. wird von der Notarkammer abgeraten (hab ich gehört).

Wir haben diese Gebühren dann einfach geschluckt :motz

Vielleicht findet ihr die Vorschrift mich würde es auch interessieren... :-?
:wippe
Jenna
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#5

05.02.2018, 14:32

Ja, das NAK's eher die Ausnahme sein sollen, ist mir bekannt. Aber wegen der Erbengemeinschaft, Hausgeldrückstände usw. haben wir eben viele Zahlungsempfänger und es war (leider) nicht zu vermeiden.

Aber, was mich jetzt interessiert: Wie ist das bei eurer Kostenprüfung mit den Bankgebühren? Geht das einfach durch?
Unser NAK war zwischendurch sogar im Minus wegen der Eröffnungsgebühr und das ist eigentlich ja auch ein No-Go...
ZVler
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#6

05.02.2018, 15:13

Du wir wurden direkt nachdem das im November oder Dezember beurkundet worden ist direkt im Lostopf vom Notarprüfer gezoge.. Der war auch schon da und es war laut ihm rechtens. Er hat es so durchgehen lassen, er hatte nur
kleinere anmerkungen aber da weiß ich nichts genaueres. :kopfkratz

Es ist irgendwie immer noch so was schwebendes zwischen ihr sollts nicht mehr machen, aber eine andere Lösung haben wir gerade für euch auch nicht.. Ähnlich wie BEA..

Ich meine die können das ja nur so durchgehen lassen. Man hat ja keine andere Wahl mehr, keine Bank hätte uns das für umsonst gemacht ..
:wippe
Jenna
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#7

05.02.2018, 15:38

Okay... das passte ja.
Bei uns war es ähnlich: Im Dezember Anderkonto eröffnet, Bankgebühren bezahlt und rate mal.... zum Jahresende noch kein Geldeingang vom Käufer.
Mein Jahresbericht ans Landgericht sah auch super aus:
Verwahrtes Geld: -14,17 EUR
:panik
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Manfred Fisch
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#8

13.02.2018, 11:14

Bankgebühren dürfen (und werden auch) gerne genommen. Bei Verwahrgeschäften von mehr als zehn Million Euro (pro Stammnummer, nicht etwa nur pro Anderkonto!!) nimmt die Commerzbank bspw. derzeit eine Guthabengebühr. Außerdem nehmen die 100 Euro für die Eröffnung eines Anderkontos.

Anderkonten dürfen aber NIE debitorisch geführt werden. In diesen Fällen bitte ich die Bank um Erteilung einer Gutschrift auf dem NAK und um Belastung des Geschäftskontos mit diesen Gebühren.
Jenna
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#9

13.02.2018, 14:08

Dann war meine (uralte) Erinnerung ja doch richtig, dass ein NAK nicht ins Minus gehen darf, oder?
Wenn die Bank aber Eröffnungsgebühren nimmt, lässt sich das doch kaum vermeiden. Das Geld kann ja erst ein paar Tage später eingezahlt werden. Ich meine, ich kann ja keine Fälligkeitsmitteilung o. ä. machen, wenn ich noch kein Konto eingerichtet habe.
Oder bin ich jetzt total auf dem Holzweg? :sad:
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#10

13.02.2018, 14:30

Du kannst von den Beteiligten einen Vorschuss anfordern oder die Bank bitten, die Eröffnungsgebühren von eurem Geschäftskonto (als Auslage) abzubuchen.
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