Aufhebung von Wohnungseigentum

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
Antworten
Katzenbaer
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 32
Registriert: 12.08.2014, 12:50
Beruf: Notarfachreferent/Büroleiter
Software: TriNotar

#1

10.02.2017, 11:10

Hallo in die Runde,

ich habe ein kleines Problem: Ich muss die Aufhebung von Wohnungseigentum beurkunden, finde aber nur sehr wenig darüber. Ein Muster habe ich zwar, aber die Kommentierungen machen mich stutzig. Hier steht z.B., dass mit Aufhebung der Aufteilung das Wohnungseigentumsrecht und mit ihm auch die Grunddienstbarkeiten selbst erloschen sind. Heißt das jetzt, dass die in Abteilung II eingetragene Grunddienstbarkeit futsch ist, wenn ich die Aufhebung beantrage? :-? Wenn ja, wie behalte ich sie denn bei???

Im Einzelnen ist mein Fall wie folgt: Es gibt lediglich zwei Wohnungen. Ehefrau ist Alleineigentümerin Whg. 2, Eheleute sind gemeinsam zu je 1/2 Anteil Eigentümer Whg. 1. Nun will Ehefrau dem Ehemann noch eine Hälfte Whg. 2 übertragen, sodann soll die Aufhebung der Wohnungseigentumsrechte beantragt werden. Beide Eheleute sollen zu je 1/2 Anteil Eigentümer des Grundstücks werden.

Hat damit schon jemand Erfahrung? Vielen Dank im Voraus
Antworten