Aufhebung Erbbaurecht u. Wegerecht

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Plumbum
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#1

12.10.2017, 12:59

Hallo zusamnen,

Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigter sind eine Person. Nun soll das Erbbaurecht aufgehoben werden.

Auf dem Erbbaurecht ist in Abt. II ein Wegerecht eingetragen. in Abteilung III eine Grundschuld zur Gesamthaft (erbbaurecht und Grundstück).

Ich wollte jetzt das Erbbaurecht aufheben und eine Pfanderstreckung bezüglich des Wegerechts auf das Grundstück machen, dass das Wegerecht dort eingetragen wird. Da aber dort die GS ja bereits eingetragen ist, würde das Wegerecht ja der Grundschuld nachgehen. Das wäre eine Verschlechterung des Ranges oder? Würdet ihr sodann die Zustimmung des Wegerechtsberechtigten einholen? Wie sieht der Entwurf einer solchen Zustimmungserklärung aus?

Ferner frage ich nach was mit der Grundschuld ist. Beantrage ich einfach die Mithaftstelle im Erbbaugrundbuch zu löschen oder muss die Gläubigerin noch eine gesonderte Erklärung abgeben?
...sind wir nicht alle ein bißchen verrückt.... ;-)
noto-fee
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#2

12.10.2017, 17:10

Hallo,

m. E. brauchst Du für die Löschung des Wegerechtes am Erbbaurecht die Bewilligung des Berechtigten. Danach bzw. zeitgleich würde ich ein neues Wegerecht am Grundstück bestellen und vorher halt mit dem Berechtigten abgeklären, ob er damit einverstanden ist, dass das Wegerecht hinter die Grundschuld eingetragen wird.

Auch für die Grundschuld wirst Du m. E. eine Haftentlassungserklärung der Gläubigerin benötigen.

Liebe Grüße,
noto-fee
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Plumbum
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#3

13.10.2017, 09:00

Vielen Dank ! das hilft mir schon mal weiter :)
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