Hallo.
Wir haben einen Kaufvertrag zwischen zwei Verbrauchern und als Anlage soll der damalige Kaufvertrag über das jetzt weiter verkaufte Grundstück als Anlage zu diesem Neuvertrag im Vertrag erwähnt und als Anlage beigefügt werden.
Welche Form kann / muss diese Anlage haben?
Muss es sich hier unbedingt um meine beglaubigte Abschrift handeln, oder reicht eine einfach Kopie?
Gibt das da eine Formvorschrift?