Achtung - Neue Veräußerungsanzeigen

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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Katty
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#1

02.01.2018, 15:54

Ab 01.01.2018 gibt's neue Veräußerungsanzeigen und hübsche neue Anlagen für weitere Grundstücke, weitere Veräußerer, weitere Erwerber als pdf zum Ausfüllen am Rechner
- wenn ich das richtig gelesen habe, wohl bundeseinheitlich -.
sam123
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#2

02.01.2018, 15:59

Hallo Katty, erst mal wünsch ich Dir ein frohes neues Jahr. Es ist richtig, dass es bundeseinheitlich nur noch eine Veräußerungsanzeige gibt.
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Katty
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#3

24.01.2018, 14:38

Ich lese gerade im Kammerreport (für OLG Bezirk Braunschweig), dass die Vereinheitlichung nur die Vorderseiten der Formulare betrifft.
Auf den Rückseiten der Formulare befinden sich die bundeslandspezifischen Verfügungen der Finanzämter, die sich aufgrund verschiedener Verfahrensabläufe unterscheiden.
Hat zur Folge:
Es gibt wohl doch 16 verschiedene Sätze von Veräußerungsanzeigen.

Was für`n Quark ...
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Lena
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#4

24.01.2018, 15:36

Genau, jedes Bundesland hat weiter "seinen" Vordruck.
Zwischen 9 und 23 Seiten ist auch alles dabei.

Und es gibt zusätzlich feste Vorgaben für die Beiblätter (mehrere Erwerber, Veräußerer, Grundstücke)

Und es gibt zusätzlich 2 neue Formulare - einmal für Grundstücksübergang im Wege der ZV (betrifft die Notariate nicht) und einmal Anteilsübertragung.
Liebe Grüße
Lena

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Ramona A.
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#5

05.02.2018, 08:49

Montagmorgen und ich bin irgendwie noch nicht fit im Kopf :oops: :oops:
Ich muss eine Veräußerungsanzeige fertigen. Verkäuferin ist Alleineigentümerin eines unbebauten Grundstückes und verkauft einen hälftigen Anteil an ihren Partner.
In der Veräußerungsanzeige muss der Anteil angegeben werden und hier dreh' ich mich jetzt.
Bezieht sich die Anteilsbezeichnung nur auf den verkauften Anteil, also 1/2 oder muss hier angegeben werden, welchen Anteil die Verkäuferin vor dem Verkauf hat nämlich 1/1???
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