XML-Strukturdaten

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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Lavazza
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#1

07.08.2017, 13:02

Liebe Forenmitglieder,

ich habe mal wieder ein Problem, was ohne Hilfe nicht zu lösen scheint. Sehr wahrscheinlich ist die Antwort zum Greifen nah', aber für mich heute nicht findbar... es ist eben Montag!


Sachverhalt:
Wir haben im vergangen Jahr eine Urkunde betr. die Bestellung einer Grunddienstbarkeit entworfen, beglaubigt, abgerechnet und zum GBA eingereicht. Nach berechtigter ZV des GBAs (berechtigtes Grundstück sollte aus einem Flurstück bestehen, tatsächlich bestand es aber aus zweien) haben wir im Sinne des GBAs und der Beteiligten den Antrag zurückgenommen. Zur Info: Eigentümerin des berechtigten Grundstückes (Wohnungserbbaurechtsgrundstück) ist eine Verwaltungs eG, die für die Abschreibung des "überflüssigen" Flurstückes die Genehmigung der Wohnungserbbauberechtigten benötigt. Da dies zeitaufwändig ist, wurde der Antrag zurückgenommen.

Nun ist das zweite Flurstück abgeschrieben und das berechtigte Grundstück besteht nur noch aus dem Flurstück, zu dessen Gunsten die Dienstbarkeit bestellt worden ist.

Frage:
Können wir nun, da wir den Antrag erneut zur Eintragung einreichen, die Gebühr nach Nr. 22114 (XML-Strukturdaten) nochmals abrechnen?


Ich bin der Meinung, dass auch wenn die Gebühr "für jede Urkunde insgesamt nur einmal berechnet werden kann", diese aufgrund der Antragsrücknahme und der erneuten Antragsstellung wieder zum Tragen kommt, da das vorherige Beurkundungsverfahren mit der Rücknahme beendet worden ist. Ich kann mich jedoch auch täuschen (wie gesagt, es ist Montag!) und bitte daher um Euren Rat.


Danke schon einmal im Voraus!
Martin Filzek
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#2

07.08.2017, 14:24

Lavazza hat geschrieben:Liebe Forenmitglieder,

ich habe mal wieder ein Problem, was ohne Hilfe nicht zu lösen scheint. Sehr wahrscheinlich ist die Antwort zum Greifen nah', aber für mich heute nicht findbar... es ist eben Montag!

Dann warte doch, bis der Montag vorbei ist und mach die Kostenberechnung mit der dann leicht zu findenden richtigen Lösung erst am Dienstag. Ich glaube,so eilig kann die Berechnung nicht sein, dass der Kostenschuldner sie unbedingt noch am Montag abgeschickt bekommen will.


Sachverhalt:
Wir haben im vergangen Jahr eine Urkunde betr. die Bestellung einer Grunddienstbarkeit entworfen, beglaubigt, abgerechnet und zum GBA eingereicht. Nach berechtigter ZV des GBAs (berechtigtes Grundstück sollte aus einem Flurstück bestehen, tatsächlich bestand es aber aus zweien) haben wir im Sinne des GBAs und der Beteiligten den Antrag zurückgenommen. Zur Info: Eigentümerin des berechtigten Grundstückes (Wohnungserbbaurechtsgrundstück) ist eine Verwaltungs eG, die für die Abschreibung des "überflüssigen" Flurstückes die Genehmigung der Wohnungserbbauberechtigten benötigt. Da dies zeitaufwändig ist, wurde der Antrag zurückgenommen.

Nun ist das zweite Flurstück abgeschrieben und das berechtigte Grundstück besteht nur noch aus dem Flurstück, zu dessen Gunsten die Dienstbarkeit bestellt worden ist.

Frage:
Können wir nun, da wir den Antrag erneut zur Eintragung einreichen, die Gebühr nach Nr. 22114 (XML-Strukturdaten) nochmals abrechnen?


Ich bin der Meinung, dass auch wenn die Gebühr "für jede Urkunde insgesamt nur einmal berechnet werden kann", diese aufgrund der Antragsrücknahme und der erneuten Antragsstellung wieder zum Tragen kommt, da das vorherige Beurkundungsverfahren mit der Rücknahme beendet worden ist. Ich kann mich jedoch auch täuschen (wie gesagt, es ist Montag!) und bitte daher um Euren Rat.

Zu Montag: siehe oben bereits. Allgemein würde ich sagen, dass die Frage nichts mit dem Wochentag zu tun hat. Wenn diese Formulierung gewählt wird, häufiger noch "Ich stehe auf dem Schlauch", "Ich habe ein Brett vorm Kopf", und es werden dann schwierige Fragen gestellt, dann wird wohl immer unbewusst unterstellt, was sehr viele Notare und Notarangestellte gern glauben, dass nämlich das als Ziel der Gesetzesänderung zum GNotKG genannte Ziel von mehr Transparenz und Vereinfachung tatsächlich in allen Fragen erreicht wurde. Das ist weitgehend natürlich für viele Dinge, die in KostO unklar waren, schon der Fall, aber es stellen sich naturgemäß mit einem neuen komplizierten Gesetz, das weder zu lang noch zu kurz im Wortlaut ausgefallen ist, natürlich auch neue Fragen und es ist an allen Wochentagen und auch ohne Schlauch oder Brett vorm Kopf kein Wunder, wenn diese Fragen schwierig sind. Im vorliegenden Fall würde ich wegen § 93 GNotKG einen erneuten Gebührenanfall verneinen, siehe auch frühere Diskussion hier vor kurzem unter dem Titel "Gebühr(en) für XML-Strukturdaten" und dort angegebene Nachweise sowie viele frühere Threads, die kommen müssten, wennman "XML-Strukturdaten" u. Ä. wie XML-Gebühr, Vollzugsgebühr XML usw. für das Archiv in diesem Forum eingibt.


Danke schon einmal im Voraus!
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#3

07.08.2017, 14:34

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#4

07.08.2017, 15:08

Lieber Herr Filzek,

danke für diese informative Antwort zu meiner wahrscheinlich wirklich sehr simplen Frage und den Tipp des Durchforstens des Forums auf evtl. passende Antworten, was ich beim nächsten Mal befolgen werde, wenn ich es nicht vorher schon selbst – trotz oder eben wegen allmontaglichem Brett vorm Kopf oder verstopften Schlauch – gemacht habe.

Und selbstverständlich hat die fehlende Antwort nichts mit dem Wochentag zu tun, sondern viel mehr damit, dass es meistens die einfachsten Fragen sind, deren Lösungen zu offensichtlich sind, als dass eine hilfesuchende ReNo-Angestellte sofort darauf kommt. Den Rat des Abwartens nehme ich dankend entgegen und wird zukünftig beachtet werden.
Martin Filzek
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#5

07.08.2017, 16:39

Lavazza hat geschrieben:Lieber Herr Filzek,

danke für diese informative Antwort zu meiner wahrscheinlich wirklich sehr simplen Frage und den Tipp des Durchforstens des Forums auf evtl. passende Antworten, was ich beim nächsten Mal befolgen werde, wenn ich es nicht vorher schon selbst – trotz oder eben wegen allmontaglichem Brett vorm Kopf oder verstopften Schlauch – gemacht habe.

Und selbstverständlich hat die fehlende Antwort nichts mit dem Wochentag zu tun, sondern viel mehr damit, dass es meistens die einfachsten Fragen sind, deren Lösungen zu offensichtlich sind, als dass eine hilfesuchende ReNo-Angestellte sofort darauf kommt. Den Rat des Abwartens nehme ich dankend entgegen und wird zukünftig beachtet werden.
Zum Teil fühle ich mich missverstanden (was aber wahrscheinlich weniger deine als meine Schuld ist). Ich finde die Frage keinesfalls simpel und vielleicht hätte ich auf die humorvollen Formulierungen mit Montag oder in anderen Fällen Brett vorm Kopf oder auf Schlauch stehen gar nicht näher eingehen sollen.
Sicher sind ähnliche Fragen früher schon im Forum gestellt worden und trotzdem ist es damit nicht gesagt, dass das ganze einfach war oder ist. Auch wenn man die Literatur zu diesen Dingen durchforstet wird man tlw. wenig und tlw. auch nicht so einfache sichere Antworten dazu finden.
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