Widerruf Vollmacht

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wissensdurst
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#1

03.07.2018, 09:24

Wir haben vor Jahren eine Vollmacht beurkundet mit mehreren Bevollmächtigten.
Nun wurde eine Vollmacht widerrufen, weil sich Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer zerstritten haben.
Wir haben für die Vollmachtgeberin den Widerruf im ZVR eingetragen und sollen nun die an die Vollmachtnehmerin bereits übergebene Ausfertigung einholen.

Was rechne ich hier ab? Für die Eintragung ins ZVR erhalte ich ja nix. Kann ich eine Vollzugsgebühr nehmen oder eine Beratungsgebühr? Wir machen ja ein Schreiben bzgl. der Herausgabeaufforderung.
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#2

03.07.2018, 21:25

Ich hätte hier Bedenken, die Ausfertigung zurückzufordern. M.E. handelt es sich dabei um Interessenvertretung des Vollmachtgebers, die der beurkundende Notar nicht vornehmen darf. Der Vollmachtgeber müsste die Ausfertigungen selbst zurückfordern oder sich insoweit anwaltlich anderweitig vertreten lassen.
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wissensdurst
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#3

04.07.2018, 13:00

Haben das Thema gerade hier diskutiert.
Der damals beurkundende Notar will jetzt als Anwalt die Herausgabe anfordern. Er meint, ein Interessenkonflikt wäre das nicht.
Wie seht ihr das?
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#4

04.07.2018, 13:31

Das ist m.E. unzulässig. Wenn der Anwalt "in derselben Angelegenheit" bereits als Notar tätig war, darf er nicht als Anwalt tätig werden. Es spricht viel dafür, dass es sich bei dem geschilderten Sachverhalt um "die selbst Angelegenheit" handelt.
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#5

06.07.2018, 11:38

Meine Chefin meint, es gäbe keine Kollision, weil die Vollmachtnehmerin keine Beteiligte der Urkunde ist!?
Notariatsoldie
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#6

08.07.2018, 18:51

Deine Chefin sollte genau prüfen, ob ihr Argument in dieser konkreten Angelegenheit zieht. Sie ist diejenige, die die Verantwortung für ihre Tätigkeit übernehmen muss.
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