Wertberechnung für Unterhaltsverzicht

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sabrinchen227
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#1

11.07.2018, 15:57

Hallo zusammen!

Es soll hier ein Ehevertrag beurkundet werden, der sich lediglich darauf beschränkt, dass die Ehepartner im Falle einer Scheidung gegenseitig auf ihre Unterhaltsansprüche verzichten. Der Ehemann ist zurzeit Alleinverdiener, die Ehefrau Mutter und Hausfrau.

Wenn ich es soweit richtig verstanden habe, wird der Wert grundsätzlich nach § 97 III berechnet, da es sich um den Austausch von Leistungen handelt. Richtig? Dann wäre ja der höhere Wert maßgebend, sprich das Einkommen des Ehemannes. Weiter würde ich dann gem. § 52 IV den 15fachen (beide sind zwischen 30 und 40) Jahreswert nehmen.

Meine Frage ist jetzt nur: Welchen Wert nehme ich als Grundlage? Das Bruttoeinkommen? Das Nettoeinkommen? Oder nur den Unterhalt, der zu zahlen wäre (falls ja, wie berechne ich diesen?). Der Ehemann verdient jährlich 113.000,00 € brutto. Davon kann ich doch unmöglich den 15fachen Wert nehmen... :kopfkratz

Oder bin ich total auf der falschen Fährte und man nimmt nur einen Wert von 5.000,00 € gem. § 36?

Ich hoffe,jemand weiß Rat!

Viele Grüße
Sabrina
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paralegal6
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#2

11.07.2018, 16:33

Ist offtopic aber bei so einer Urkunde hatte ich grade Probleme bei einer Scheidung, wurde nicht akzeptiert
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Martin Filzek
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#3

11.07.2018, 17:00

Siehe Notarkasse München, Streifzug durch das GNotKG, 12. Aufl. 2017, Rn. 641 ff., 642, oder sehr ausführlich Ländernotarkasse Leipzig, Kostenspiegel, 2. Aufl. 2017, Rn. 20.37 ff.,20.42 f. über 1,5 Seiten ca., die ich hier nicht abschreiben kann.
Ganz kurz nur:
Natürlich ist es Blödsinn, für Unterhaltsverzichte den vollen Verdienst eines Unterhaltsverpflichteten zugrunde zu legen, es ist ja klar, dass er selbst nicht von 0 Euro pro Monat leben kann. In der Literatur wirst du dann was zu dem Halbteilungsgrundsatz und dem Erwerbsbonus für den Unterhaltspflichtigen finden, wonach man dann auf 3/7 dessen Einkommens kommt.
Dann wird auch die unbestimmte Laufzeit solcher Unterhaltsverpflichtungen zu berücksichtigen sein mit wahrscheinlich höchstens dem 10fachen Jahresbetrag, abhängig vom Einzelfall und Alter vorhandener Kinder usw. ... aus denen sich nach der Wahrscheinlichkeit der Unterhaltszahlungen ein noch geringerer Betrag als der 10fache Jahresbetrag ergeben könnte. Aber wie gesagt am besten das genannte Buch der Ländernotarkasse Leipzig kaufen (89,80 Euro), das auch für zig andere komplizierte Notarkosten-Fälle aus allen Bereichen Lösungen bietet (1554 Seiten, gebunden mit Lesefaden).
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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