Wert Kommanditistenvollmacht

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noto-fee
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#1

27.07.2017, 18:07

Hallo zusammen,

wir sollen die Unterschrift eines Kommanditisten beglaubigen. Der Kommanditist bevollmächtigt die phG ihn bei allen Anmeldungen zur Eintragung in das HR zu vertreten.

Jetzt hab ich bereits im Streifzug gelesen, dass beim Wert nicht mehr nur von der eingetragenen Haftsumme ausgegangen werden kann und daher min. 30.000,00 € beträgt. Jetzt ist der Kommandit an der KG mit einer Haftsumme i.H.v. 36.000,00 € beteiligt.

Ist jetzt mein Wert 36.000,00 € oder trotzdem 30.000,00 €?

Viele Grüße
noto-fee
Martin Filzek
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#2

27.07.2017, 22:39

Nicht ganz einfach, was in Streifzug Rn 3307 ff. auf den gut 2 Seiten zu dieser Frage zu finden ist auf obige Wertangaben umzusetzen, verstehe es aber auch zusammengefasst so, dass hier mit dem als angemessen angesehen Wert von mindestens zwei künftigen Anmeldungen (bei Vollmacht ja immer halber Wert) mindestens die 36.000 Euro hier als Wert gut vertretbar sind.
Macht bei bloßer U.-Begl. und 0,2-Gebühr ja auch "nur" 4 Euro Gebührenunterschied aus, 25 Euro bei 30.000 Euro und 29 Euro bei 36.000 Euro. Wird sich wohl auch keiner beschweren wegen der 4 Euro mehr?
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
noto-fee
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#3

28.07.2017, 08:38

Ich hatte es aus dem Streifzug auch so verstanden.

Denke auch mal, dass wegen 4,00 € keiner was sagen würde, aber auch für spätere Vollmachten, wo man vielleicht man wieder eine Haftsumme von über 30.000,00 € hat, ist das natürlich interessant zu wissen.

Viele Grüße,
noto-fee
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