Hallo,
habe einen Geschäftsanteilskaufvertrag über einen GmbH-Geschäftsanteil über 25.000,00. Die Gesellschaft wurde 2016 gegründet. Der Geschäftsanteil wurde zur Hälfte eingezahlt. Der Geschäftsanteil über 25.000,00 wurde zum KP von
12.500,00 verkauft. Eine Freistellungsverpflichtung des Käufers gegenüber dem Verkäufer zur Einzahlung der restlichen Einlage ist nicht im KV vorhanden. Welchen Wert nimmt man jetzt. 12.500,00 oder 25.000,00. Eine Bilanz gibt es noch nicht.
Wert Geschäftsanteilskaufvertrag
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12.500 Euro.
Die Frage ist aber streitig und bei Waldner, GNotKG für Anfänger, 9. Aufl. 2015, Rn. 258 f. sind die verschieden vertretbaren Meinungen mit weiteren Nachweisen dargestellt.
Die Frage ist aber streitig und bei Waldner, GNotKG für Anfänger, 9. Aufl. 2015, Rn. 258 f. sind die verschieden vertretbaren Meinungen mit weiteren Nachweisen dargestellt.
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Wir nehmen auch den Kaufpreis als Wert.
...das haben wir schon immer so gemacht.
Sämtliche Beiträge stellen keine Rechtsauskunft dar, sondern spiegeln lediglich die persönliche Meinung des Verfassers wider.
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