Vollmacht f. Abgabe von Geboten bei einerZwangsversteigerung

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birgitsabina
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#1

17.10.2013, 18:03

Ich habe den Streifzug mal wieder durchwühlt und bin in folgendem Fall nicht wirklich zu einem Ergebnis gelangt.

Berechnung der Kosten für die Beurkundung einer Vollmacht für die Abgabe von Geboten in einem Zwangsversteigerungsverfahren.

Vollmachtgeber: 2 Personen
Vollmachtnehmer: 1 Person

Es ist in der Vollmacht ausdrücklich freigestellt, ob der Vollmachtnehmer für einen der beiden Vollmachtgeber das Gebot abgibt für den gesamten zu erwerbenden Grundbesitz oder für beide Vollmachtgeber im anteiligen Verhältnis (z. B. 1/2 zu 1/2 oder 1/3 zu 2/3) .

Randziffer 2394 im Streifzug (Spezialvollmacht) bezieht sich auf § 98 Abs. 1 GNotKG
Wert demgemäß die Hälfte des maßgeblichen Geschäftswertes (in diesem Fall hälftiger Verkehrswert des Grundbesitzes)

Randziffer 2413 im Streifzug - Es soll geprüft werden, ob es sich um zwei Vollmachten handelt.

Meiner Meinung nach handelt es sich um zwei Vollmachten, so dass der Geschäftswert wieder verdoppelt werden müsste und dann gemäß Ziffer 21200 eine 1,0 Gebühr nach dem gesamten Verkehrswert berechnet werden müsste.

Sieht das jemand auch so?

Für Hilfe wäre ich dankbar
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