Unterschriftsbeglaubigung zusammenfassen?

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Carmen1965
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#1

30.11.2016, 10:21

Hallo,

ganz dumme Frage:

Ich habe hier zwei Löschungsbewilligungen unterschiedlicher Banken, unter denen der Eigentümer die Löschungsanträge unterschrieben haben. Kann ich jetzt mit einem Vermerk (beide Anträge zusammennähen) eine Unterschriftsbeglaubigung aufbringen? Oder muss ich davon zwingend zwei Beglaubigungen machen? Wäre ja auch günstiger, da nur einmal die 20,00 Euro anfallen, oder?

Vielen Dank!

Carmen
Martin Filzek
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#2

05.12.2016, 17:14

Das wäre nun wirklich übertrieben und auch schon fast ein Verstoß gegen die Vorschrift § 93 Abs. 2, die hier m. E. ebenfalls anzuwenden ist über § 121 (nicht ganz eindeutig, da dort ja nur der Wert von U.-Begl. analog wie bei Beurkundungen geregelt ist, nicht aber die Frage wie viel Gebühren entstehen).

Selbst wenn man auf diese - fast absurde - Idee käme, wäre immer noch fraglich, ob überhaupt eine Ersparnis eintritt, denn nach einer - auch von mir persönlich - vertretenen Meinung würde mit Rücksicht darauf, dass es sich bei KV 25101 um eine Festgebühr je Löschungsantrag (nach anderer wohl überwiegender Meinung aber um eine Festgebühr je U.-Beglaubigung) handelt, die Gebühr von 20 Euro ini diesem Fall zwei mal entstehen (vgl. Wudy, Notar 2015, 251, Arnold in Leipziger GNotKG-Kommentar Renner/Otto/Heinze, 2. Aufl. 2016, KV 25101 Rn. 19; ich in Skript zum 2. Halbjahr 2016, S. 89 f.; a. A. und für nur eine Gebühr LG Oldenburg, Beschluss 22.07.2014, Az. 9 OH 59/14, Tiedtke DNotZ 2015, 587; Waldner, GNotKG für Anfänger 9. Aufl. 2015 Rn. 165).
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