Umbuchung aus einer Notarakte in eine Rechtsanwaltsakte

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lufro13
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#1

24.02.2017, 09:23

Hallo ihr Lieben,

ich wurde von meinem Chef beauftragt herauszufinden, ob eine Umbuchung aus einer Notar in eine Anwaltsakte erlaubt ist.
Mandant ist der Gleiche. Der hat die Notarrechnung doppelt gezahlt und die Anwaltsrechnung nicht. Beträge sind fast identisch. Mandant meinte es wäre ok wenn wir das machen, ich bin mir aber nicht sicher, ob es gesetzlich erlaubt ist.

Im Normalfall trennen wir Notar und Rechtsanwalt ja voneinander.

Kann mir dazu jemand einen Tipp geben?
LG :wink1
:wink2
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Manfred Fisch
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#2

24.02.2017, 10:04

Wenn die Notarkosten bezahlt sind, handelt es sich ja um Fremdgeld. Und wenn der Mandant euch eine Verrechnung gestattet, ist alles gut. Sonst müsstet ihr ja hin- und herüberweisen.

Also kein Problem.
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