UB Pfandfreigabeerklärung

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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ZVler
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#1

09.02.2018, 15:56

Hallo ihr lieben:)

ich bin nicht allzu fit im Notariat. Ich habe eine einfache U-Beglaubigung ohne Entwurf (also die 0,2 nach 25100) allerdings bin ich mir bei dem Geschäftswert nicht sicher:

Es geht um eine Reallast, eher gesagt einem Rentenrecht.Normalerweise würde ich es nach § 52 GnotKG ermitteln, allerdings habe ich keinerlei Angaben darüber wie viel sie da bekommt an Rente o.ä...

Da bleibt mir ja nur die Möglichkeit, den Geschäftswert nach § 36 Abs. 3 GNotKG unter den Tisch zu fegen und die 5000,00 € als Wert zu nehmen. Wie seht ihr das?

Ich will mich einfach nochmal absichern, da ich mir nicht sicher bin.. Ist auch schwer zu schätzen, da kaum Angaben vorliegen :-?
:wippe
Martin Filzek
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#2

09.02.2018, 19:18

Der Notar muss den richtigen Wert ermitteln. Wenn man den Wert der monatlichen Rente nicht hat, müsste man die Beteiligten danach fragen und diese müssten einem Auskunft geben, vgl. § 95 Mitwirkungspflicht. Wenn keine Angaben gemacht werden, ist der Notar zur eigenen Schätzung des Wertes berechtigt, also wird man im Einzelfall nach den Umständen einen monatlichen Wert der Rente schätzen müssen und mit dem Multiplikator der sich nach dem Alter über § 52 ergibt dann zu einem Wert kommen, den man für die Kostenberechnung zu Grunde legen darf. Weil der Mandant vorher keine Angaben gemacht hat wird ein Sanktionscharakter der dem Notar dann möglichen Schätzung bejaht und die so nach erfolgloser Nachfrage erfolgte Schätzung war ein ordnungsgemäßes Verfahren der Wertfeststellung, gegen das der Beteiligte dann nachträglich auch nicht mehr einwenden kann, der Wert sei viel geringer - das hätte er dann eben rechtzeitig tun müssen.
Wird in den Folgen nicht so dramatisch sein, da ja bei U.-Begl. max. 70 Euro als Wert entstehen können, die ja für die 0,2-Gebühr schon bei 155.000 Euro anfallen würden, höhere Werte führen dann zu keiner höheren Gebühr.
Vorstehende Einschätzung beruht auch auf einzelnen Entscheidungen und Kommentierungen.
Natürlich kann man nicht ausschließen und großzügige Notare könnten es so handhaben, dass auch nachträgliche geringere Wertangaben berücksichtigt würden.

Das mit "ich hab keine Anhaltspunkte", also nehme ich die 5.000 Euro aus § 36 Abs. 1 ist ein weit verbreiteter Irrglaube, der so ja auch nicht gerecht wäre, dann würde die Rechnung derjenigen Mandanten, die lieber schweigen wollen, um tatsächliche Werte nicht zu verraten, ja "aufgehen" und nur der Ehrliche wäre der Dumme.

Weiterhin sind die genannten 5.000 Euro anders als viele meinen weder ein Mindestwert noch ein Festwert und der Wert kann im Einzelfall nach Ermessen unter- als auch überschritten werden.

Dennoch wird in der Praxis vielfach zu Unrecht viel zu oft auch die 5.000 Euro zurück gegriffen, nur um sich Wertermittlungsarbeit und Ärger usw., die ja auch hier im Beispielsfall unverhältnismäßig erscheinen könnten, zu ersparen. Aber nun bist du ja schlauer und wirst notfalls statt 5.000 Euro dann wenigstens 20 - 50.000 Euro schätz en und im Ergebnis 21,40 oder 33 Euro bzw. die sich bei noch höheren Schätzungen ergebenden Beträge bis max. 70 Euro anstelle der Mindestgebühr 20 Euro berechnen (?).

Sehe Rückäußerungen oder anderen Stellungnahmen zu diesen Fragen mit Interesse entgegen.
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ZVler
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#3

12.02.2018, 14:14

Danke für deine ausführliche Antwort. Ich frage am besten den Notar selbst was er schätzt. Da ich nicht viel Berufserfahrung im Notariat habe und auch noch nicht lange hier bin, schätze ich das lieber nicht :oops:
:wippe
Martin Filzek
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#4

12.02.2018, 15:19

Ja, mach das, da wird es dann zwei Antworten von Notaren geben:
Geschätzte 90 % Durchschnittsnotare werden sagen: Keine Ahnung, nehmen wir doch die 5.000 Euro.
Geschätzte 10 % gewissenhafte Notare mit Ahnungen vom notariellen Kostenrecht könnten sagen: Bevor ich selbst den Wert schätze, muss ich die Beteiligten um Wertangaben nach § 95 bitten, nächstes Mal sollten wir daran denken, dass so früh wie möglich, schon wenn der Mandant da ist längstens, zu machen, um den Wertangaben nicht hinterher laufen zu müssen.
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