Schenkungsteuer Übertragungsvertrag

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Erdbeerliiiebe

#1

19.12.2017, 11:58

Ihr lieben, mein Kopf raucht...

Wir haben einen Übertragungsvertrag beurkundet.

Vater auf Sohn, kein Nießbrauch, keine Rückauflassung.

Abwicklung sieht folgendermaßen aus.

- übliche Schreiben an Übergeber/Übernehmer

- Veräußerungsanzeige Grunderwerbsteuerstelle
- Schenkungsteueranzeige
- einfache Abschrift an Verwalter zK

Bei der Abrechnung rattert's im Kopf.

Ich würde abrechnen:


2,0 KV 21100 nach § 46
0,5 KV 22200 nach § 113

Auslagen
US.

Bei der Vollzugsgebühr bin ich mir unsicher. FA Veräußerungsanzeige ist Amtspflicht also nicht unter Vollzug. Gilt das gleiche für FA Schenkungssteuer? Fällt demnach keine Vollzugsgebühr an?


:thx
Martin Filzek
Foreno-Inventar
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Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV

#2

19.12.2017, 13:34

Bei der Beurkundungsgebühr würde ich als Wertvorschrift § 97 hinzufügen.
Rätselhaft ist wofür die Betreuungsgebühr 22200 berechnet werden soll, nach dem Sachverhalt ist nichts dafür ersichtlich.
Natürlich gilt für die Anzeige wegen Schenkungssteuer dasselbe wie für sonstige steuerliche Benachrichtigungspflichlten und sie löst keine Vollzugsgebühr aus. Die Begründung "ist Amtspflicht", daher keine Vollzugsgebühr, trägt nicht, denn entscheidend ist nicht was Amtspflicht ist oder nicht - das ist ja z. B. auch die Beurkundung von allem nicht Sittenwidrigen und trotzdem entstehen dann natürlich Beurkundungsgebühren - sondern das was im GNotKG dazu geregelt ist, und da steht in den Vorbemerkungen des ersten Buchs, das die Anzeigen an Finanzamt zu keiner Gebühr führen, bzw. bei dem Katalog der Vollzugstätigkeiten ist auch nichts Entsprechendes ausgeführt.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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