Löschung Aufhebung Höfevermerk

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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Stromberg
Kennt alle Akten auswendig
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#1

16.09.2014, 08:49

Guten Morgen,

ich hatte das Thema "Aufhebung Hofeigenschaft" schon einmal angesprochen, hatte den Text aber letztendlich gefunden im Kersten-Bühling.
Allein die Berechnung der Kosten finde ich nicht. Ich habe den letzten Einheitswert und wollte spontan den 4-fachen Wert nehmen. Aber irgendwie bin ich
nicht zufrieden damit, finde aber auch nichts aufhellendes, im Streifzug nicht und auch nicht im Kersten-Bühling.
Hintergrund ist, dass der Hof verkauft werden und nicht mehr als Hof im Sinne der Höfeordnung weitergeführt werden soll.


Danke und Gruß
Martin Filzek
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#2

20.09.2014, 12:12

Siehe #2 von Revisor und #3 von Katzenfisch im früheren Thread "Hofvermerk - Löschung" Themenstarterin Jaqueline, zu finden über Archiv, Abt. KostO.
Übertragen auf GNotKG könnten ca. 20 % des Verkehrswerts §§ 36 I, 46 den Wert bilden.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
noto-fee
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#3

10.11.2016, 10:10

Hallo,

mich würde mal interessieren, wie das hier abgerechnet wurde. Habe nämlich auch einen solchen Fall.

Der Wert ist mir jetzt klar. Aber welche Gebühr? Ich würde jetzt spontan sagen Nr. 24101 KV i.V.m. Nr. 21200 KV. Ist das richtig?

Liebe Grüße,

noto-fee
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#4

10.11.2016, 10:20

Richtig, es entsteht eine 1,0 Gebühr.
Zum Wert: Die Frage liegt dem OLG Hamm (15. Zivilsenat, der für Notarkosten zuständig ist) zur Entscheidung vor. Für das Landwirtschaftsgericht hat der insoweit zuständige 10. Senat den Wert mit 20% des Verkehrswerts angenommen, vgl. https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/ham ... 60811.html
noto-fee
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#5

10.11.2016, 10:25

:thx
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