Kaufvertrag mit Zahlungsvereinbarung

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Chrispy
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Beiträge: 2
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#1

26.07.2017, 10:16

Ich brauche Hilfe bei der Berechnung in einer Kaufvertragsangelegenheit.

Der Kaufpreis für den Grundbesitz beträgt 800.000,00 €, darin enthalten sind 20.000,00 Zinszahlungen, die der Käufer dem Verkäufer schuldet.
Separat verpflichtet sich der Käufer zur Zahlung von 2.000,00 € ausstehender Kosten an die Hausverwaltung.

Wie sieht hier die Wertberechnung aus? :kopfkratz
Martin Filzek
Foreno-Inventar
Beiträge: 2194
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Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV

#2

26.07.2017, 11:03

Chrispy hat geschrieben:Ich brauche Hilfe bei der Berechnung in einer Kaufvertragsangelegenheit.

Der Kaufpreis für den Grundbesitz beträgt 800.000,00 €, darin enthalten sind 20.000,00 Zinszahlungen, die der Käufer dem Verkäufer schuldet.
Separat verpflichtet sich der Käufer zur Zahlung von 2.000,00 € ausstehender Kosten an die Hausverwaltung.

Wie sieht hier die Wertberechnung aus? :kopfkratz
Ich halte die kurz zusammengefassten Angaben zum vermeintlichen Inhalt der Urkunde - oder sind es zwei Urkunden, noch nicht mal das wird klar wenn es dann heißt "separat verpflchtet sich der Käufer ..." - für zu wenig um daraus die Wertberechnung für die Kostenberechnung zu beurteilen.

Weshalb wird auch gesagt, der "Kaufpreis" betrage 800.000 Euro und darin seien Zinszahlungen von 20.000 Euro, die Käufer dem Verkäufer schulde, enthalten.

Dann wären es doch ein Kaufvertrag über 780.000 Euro und eine beurkundete Rückzahlung früher geschuldeter Zinsen von 20.000 Euro und es wäre wichtig,für das Finanzamt auszuweisen, dass Kaufpreis nur 780.000 Euro waren und nicht auch auf die aus anderen Gründen wohl geschuldeten Zinsen noch Grunderwerbsteuer zu zahlen ist. Das Ganze scheint ja ein ziemlicher Ausnahmefall zu sein, der Detailwissen über die ja wohl aus irgendwelchen Gründen mit beurkundeten Zinsrückzahlungen erfordert und es könnte doch auch gut sein, dass die Urkunde insgesamt noch einige andere Probleme enthält, die dir nur noch nicht aufgefallen sind.

Im vorliegenden Fall müsste man schon wissen, ob die Zinszahlungen ein anderes mit dem Hausverkauf nichts zu tun habendes Darlehen betreffen und dann Hauptgegenstand dieser gegenstandsverschiedenen Regelung wären, oder ob sie mit dem Kaufpreis zusammenhängen, und dann wegen § 37 Abs. 1 GNotKG unbewertet bleiben müssten.

Auch die Frage, dass 2.000 Euro Kosten vom Käufer an die Hausverwaltung gezahlt werden sollen, erfordert weitere Sachverhaltskenntnisse: war der Käufer vorher Mieter, hat er vom Verkäufer rückständig gewordene Kosten übernommen, dann wären sie beim Wert des Kaufvertrags als zusätzliche Leistung nach § 47 S. 2 hinzu zu rechnen. und wie gesagt vor alleml was bedeutet "separat": gesonderte Urkunde oder in derselben.

Vielleicht sind aber andere dennoch aufgrund der bisherigen oder zu ergänzender Angaben doch noch in der Lage, irgendwie weiter zu helfen.

Bei deinem ersten Fragebeitrag in diesem Forum vom April war es ähnlich: Du hast mit wenigen Zeilen etwas mitgeteilt, zu dem ein anderer User und ich uns zahlreiche Gedanken gemach haben und über Hypothesen und nicht Mitgeteiltes spekulieren mussten, ohne dass du dazu dann noch mal irgendetwas gesagt hast.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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